Ort: 1) Ehemänner haben ohne Rücksicht auf den ehelichen Güterstand auch das in Sachsen steuer- pflichtige Einkommen der Ehefrau mit an- zugeben, sofern nicht die Ehefrau nach § 3 Absatz 2 des Ein- kommensteuergesetzes besonders zu be- steuern ist. 2) Inhaber der elterlichen Gewalt haben das Einkom- men aus dem ihrer Nutznießung unter- liegenden Vermögen der Kinder mit an- zugeben. Brd. Vers. Listen-Nr. oder Straße und Haus-Nr.: Einliommens-Dellaration. Für die Einschätzung zur Einkommensteuer gebe ich mein — und meiner Ehefrau 1) — jährliches Einkommen — sowie das jährliche Einkommen aus dem meiner Nutznießung unterliegenden Vermögen meine Kinde 2) — folgendermaßen an?: a) aus Grundbesitz, namentlich Betrieb der Land= und Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken, Verpachtung von Grundstücken, Vermietung von Gebäuden oder Benubung derselben zur eigenen Wohnung (nach Abzug der Bewirtschaftungs-, Reparatur= und Unterbe ltungskosten) . . b) an Kapitalzinsen, Renten, Apanagen, Dividenden von Atien oder gupen * Ge schäftsanteilen bei Ge- sellschaften mit beschränkter Haftung, Auszügen und anderen Gerechtsamen, einschließlich des jährlichen Wertes von Naturalgefällen, soweit solche nicht zu den unter c bezeichneten Einkünften gehören. ) an Gehalt, Remuneration, Wohnungsgeld, Pension, Wartegelo, Tantieme, Salör und Lohn aus amt- licher oder sonstiger Stellung, sowie aus gewerblichen und persönlichen Dienstverhältnissen, einschließlich des jährlichen Wertes der freien Kost und Wohnung und aller sonstigen Natural= und Nebenbezüge d) aus Handel, Gewerbe, überhaupt aus jeder selbstüändigen Erwerbstätigkeit, einschlieblich des Betriebs der Landwirtschaft auf fremden Grundstücken (nach Abzug der Betriebsunkosten) . .... zusammen Hiervon sind abzuziehen: Mart zusammen Mar# Mithin beträgt mein jährliches steuerpflichtiges Gesamteinkommen An Grunpstücken, meine Ehefrau —") gegenwärtig in Sachsen außerhalb meines untenbemerkten Wohnorts folgende: gewerblichen Betriebsstätten und Handeksnirderlassungen besitzen ich — und Ich bersichere hiermit, daß ich die obigen Angahen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. ., am. 191 (Volle Unterschrift:) 6) Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.