— 196 Zur Aufnahme in die Untertertia genügt das erfüllte dreizehnte Lebens- jahr oder dessen Erfüllung bis zum 30. Juni desselben Jahres. Dresden, den 26. Oktober 1916. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Dr. Beck. Lorenz. Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.