— 232 — Nr. 94. Verordnung, Ernennungen für die J. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 14. Dezember 1916. W, Friedrich August, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. verkünden hiermit, daß Wir auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 14 der Verfassungsurkunde den Besitzer des Rittergutes Olbernhau, Geheimen Kommerzienrat Gustav Albert Lange in Auerhammer und auf Grund der Bestimmung in § 63 unter Nr. 17 der Verfassungsurkunde den Kommerzienrat Gottlieb Paul Leonhardt in Dresden zu Mitgliedern der Ersten Kammer der Ständeversammlung ernannt haben. Zu dessen Beurkundung haben Wir die gegenwärtige Verordnung unter Vor- druck Unseres Königlichen Siegels eigenhändig vollzogen. Gegeben Dresden, am 14. Dezember 1916. Friedrich August. Graf Vitzthum. Druck und Verlag der Könligl. Hosbuchbruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.