— 324 — Muster XIV. Erhebungsbezirk: (K. St. V. § 42 Abs. 2.) Einsendungsfrist Rechnungsjahr 191 bis spätestens am 6. Mai, mJuni, August, September, November, Dezember, Februar, März. Übersicht Einnahme an Kriegsabgabe S „ S S S S für den Monat Aufgestellt , am 191 Königliches Besitzsteueramt. An die Königl. Finanzrechnungsexpedition, Abteilung für Steuersachen, Dresden. Anmerkung. Die Übersicht ist mit der in § 42 Abs. 2 Satz 3 der Verordnung vom 12. Dezember 1916, G.= u. V.-Bl. S. 277, vorgeschriebenen Bescheinigung zu versehen. 6 Für Monate, in denen keine Kriegsabgabe abgeliefert worden ist, kann die Übersicht durch eine einfache Fehlanzeige ersetzt werden.