— 37 — Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen. 6. Stück vom Jahre 1917. Inhalt: Nr. 19. Bekanntmachung, die Wiedereinberufung der Ständeversammlung beltr. S. 37. — Nr. 20. Verordnung, die Verpflichtung der öffentlichen Arbeitsnachweise zur Auskunfterteilung und Berichterstattung an den Landes-Arbeitsnachweis-Verband betr. S. 37. — Nr. 21. Bekanntmachung, die Postordnung vom 20. März 1900 betr. S. 38.— Nr. 22. Bekanntmachung, die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Bedarfs des Landeskulturrates betr. S. 40. Nr. 19. Bekanntmachung, die Wiedereinberufung der Ständeversammlung betreffend; vom 4. April 1917. Auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs wird die gegenwärtig ver— tagte Ständeversammlung für Montag, den 30. April 1917 wieder einberufen. Dresden, den 4. April 1917. Gesamtministerium. Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt. Knüpfer Nr. 20. Verordnung, die Verpflichtung der öffentlichen Arbeitsnachweise zur Auskunfterteilung und Berichterstattung an den Landes-Arbeitsnachweis-Verband betreffend; vom 11. April 1917. Nochdem der Verband der öffentlichen gemeinnützigen Arbeitsnachweise des König- reichs Sachsen in Dresden (Landes-Arbeitsnachweis-Verband) als Hilfsstelle des Ministeriums des Innern und der nachgeordneten Behörden der inneren Verwaltung bei der Förderung und Beaufsichtigung der öffentlichen Arbeitsvermittelung im Ausgegeben zu Dresden, den 17. April 1917. 8