— 75 — unter 1. . . . 3,009, IIa . 1,00% und IIb. 0,80 %, 2. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 7..— 3 bis 104 — auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter 1. 24550% IIa 0,85% und IIlb. 6,65 %, 3. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 10. K— D bis 14./0—0 auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter I. 2,,00 , bb“ Ia Mra.r und III 0)50%, und 4. den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 14.X— D bis 19. — H auf den Kopf der Bevölkerung anstatt der Sätze unter . . . 1,509, IIa . . 0)65 % und Ib 0,40 „% der Isteinnahme gewährt werden. Den Gemeinden mit einer Isteinnahme von über 34. Oauf den Kopf der Bevölkerung wird anstatt der Sätze —.3 - IIa 0,30 % und IIb 0,20 0 der Isteinnahme gewährt. Für die Bemessung der Bevölkerungszahl sind die Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 maßgebend. Die Zahl der aktiven Militärpersonen und der in Armen-, Versorgungs-, Heil-, Straf= und Besserungsanstalten untergebrachten, sowie der in Schul= und Bildungsanstalten zum Zwecke ihrer Ausbildung wohnenden Personen ist außer Betracht zu lassen. B. Ergänzungssteuer. Es wird I die Gebühr für die Erhebung der Ergänzungssteuer auf 1,50 0% und 1917. 16