— 110 — geimpft oder wiedergeimpft sind, von den Pocken verschont oder werden nur leicht von dieser Krankheit befallen. Der Impfschutz hält allerdings nicht zeitlebens an; durchschnittlich rechnet man mit einer Schutzdauer von zehn Jahren. Es muß daher die erste Impfung nach Ablauf dieser Frist wiederholt werden. Zur Impfung wird nur vollkommen unschädlicher Impfstoff verwendet, der von gesunden Tieren ent- nommen und durch sorgfältige Untersuchung als einwandfrei besunden worden ist. Sowohl vor als auch nach der Impfung sind die nachstehenden Verhaltungs- vorschriften zu beachten. Werden sie genau befolgt, so ist nicht zu befürchten, daß Kinder nach der Impfung erkranken. 8 2. Aus einem Hause, in welchem übertragbare Krankheiten, wie Diphtherie, Fleckfieber, übertragbare Genickstarre, Keuchhusten, spinale Kinderlähmung, Masern, natürliche Pocken (Blattern), rosenartsge Entzündungen, Scharlach oder Typhus herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 8 3. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Impfarzte vor der Ausführung der Impfung Mitteilung zu machen über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes sowie über rosenartige Entzündungen oder nässende Hautausschläge, von denen etwa Personen in der Umgebung des Kindes befallen sind. § 4. Die Kinder müssen zum Impftermine mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. § 5. Auch nach dem Impfen muß der Impfling peinlich sauber gehalten werden. § 6. Das Baden der Impflinge kann bis zu dem Tage, an dem die Impf- schnitte sich durch Rötung von der Umgebung abheben — in der Regel dem 4. oder auch 5. Tage nach der Impfung — fortgesetzt werden, soll aber von da bis zum Abfallen der Impfschorfe und völliger Abheilung etwa dabei entstehender kleiner Wundflächen unterbleiben. § 7. Die Nahrung des Kindes bleibe unverändert. Brustkinder sind in den ersten Wochen nach der Impfung nicht zu entwöhnen. § 8. Bei günstigem Wetter darf das Kind ins Freie gebracht werden. Man vermeide im Hochsommer nur die heißesten Tagesstunden und die unmittelbare Sonnenhitze. 8 9. Jede unnötige Berührung der Impfstellen ist zu vermeiden; insbesondere sind die Impfstellen mit großer Sorgfalt vor dem Aufreiben, Zerkratzen und vor Beschmutzung zu bewahren. Gegebenenfalls dürfen sie nur mit frisch gereinigten Händen berührt werden; zum Waschen darf nur reine Watte verwendet werden.