— 141 — zunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem König— lichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 17. Oktober 1917. Friedrich August. Dr. Beck. (Siegel) Graf Vitzthum. v. Seydewitz. Dr. Nagel. v. Wilsdorf. Nr. 65. Bekanntmachung über veränderte Bezeichnung der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen und der dieser unterstellten Behörden und Beamten; vom 18. Oktober 1917. — ie „Kreishauptmannschaft Dresden als Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen“ (Bekanntmachung vom 18. Februar 1876 — G.= u. V.-Bl. S. 198 —) führt von jetzt ab die amtliche Bezeichnung: „Königliche Kreishauptmannschaft Dresden als Landesamt für Grund- stückszusammenlegungen“. Die für Grundstückszusammenlegungen errichteten Spezialkommissionen erhalten die amtliche Bezeichnung: „Zusammenlegungsamt"“, die juristischen Spezialkommissare die Dienstbezeichnung: „Rechtsamtmann“, die ökonomischen Spezialkommissare erhalten den Amtsnamen: „Landamtmann“,