— 130 — M. 1/2. *) Einzahlungen sind zulässig auf Postscheckkonto Leipzig, Nr. 1918. Zuschlagsbescheid. Herrn Frau Brd.-Vers.-Listen-Nr. oder Straße und Haus-Nr. Durch das Finanzgesetz auf die Jahre 1918 und 1919 sind erhöhte Zuschläge zur Staatseinkommensteuer, sowie Zuschläge zur Ergänzungssteuer in Höhe von 200 vom Hundert der gesetzlichen Jahressteuer ausgeschricben worden. Der von Ihnen auf das Jahr 1918 zu entrichtende Einkommensteuerzuschlag erhöht sich infolgedessen auf vom Hundert der Normalsteuer. Sie haben hiernach auf das Jahr 1918 außer der Ihnen bereits durch Steuerzettel bekannt gegebenen jährlichen Einkommensteuer noch K erhöhten Einkommensteuerzuschlag am 30. September 1918 zugleich mit dem zweiten Termine der Staatseinkommenstener an die hiesige Orts- steuereinnahme unter Vorweisung dieser Zuschrift einzuzahlen) *) Dieser Vermerk ist durch die Angabe der Girokonten zu vervollständigen, auf die außerdem Einzahlungen bewirkt werden können. Ist die Ortssteuereinnahme an einen Giro- verkehr und auch an den Postscheckverkehr nicht angeschlossen, so ist der Vermerk zu streichen. **) Zu streichen, wenn kein erhöhter Einkommensteuerzuschlag zu zahlen ist.