— 131 — Der von Ihnen auf das Jahr 1918 zu entrichtende — gemäß § 7 Abfs. 3 des Finanzgesetzes ermäßigte *"“) — Ergänzungssteuerzuschlag berechnet sich auf ...... 40“ Dieser Betrag ist am 30. September 1918 zugleich mit dem zweiten Termine der Ergänzungssteuer an die hiesige Ortssteuer- einnahme unter Vorweisung dieser Zuschrift einzuzahlen.“ Eine Reklamation gegen diesen Zuschlagsbescheid ist nicht zulässig. Eine im Rechtsmittelweg erfolgende Abänderung Ihrer diesjährigen Veranlagung zieht ohne weiteres auch eine entsprechende Abänderung des Zuschlags von Amts wegen nach sich. Stadtrat Gemeindevorstand *#*) Im unzutreffenden Falle zu streichen. *“““) Zu streichen, wenn kein Ergänzungssteuerzuschlag zu entrichten ist. Druck der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden.