— 208 — Mitteilende Behörde: Strafnachricht (A) für das Strafregister zu Aktenzeichen: Amtsger. Dresden C216/94 Charnotenburs Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu Berlin II Familienname (bei Frauen Geburtsname): Scestnutictt Schmid Vornamen (Rufname zu unterstreichen): Iohanne Friederihe Familienstand; erwitset.- geschieden Vor= und Familien-(Geburts-) name s. B des (bzw. früheren) Ehegatten: Friecrrch 4½1½¼8t2 Schulze (unehel.) duguste Wilhelmine Sekmisit- Schimid Des Vaters Vor- und Familienname: Der Mutter Vor= und Geburtsname: Ge-Tag: . Ge- Gemeinde: angebl. Dresden Landgerichtsbezirk: Dresden burts= Monat: 4%777 burts= ev. Straße, Stadtteil: Neustacz Staat: Sachsen tag. Jahr: 16866 1666 ort. Verwaltungsbezirk*): Dresden Wohnort: ohne 8. B. ev. letzter Aufenthaltsort: Charlottenburg Stand (Beruf, Gewerbe): s. B. ev. Stand des Ehemanns: Schuhkmacher s. B. Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen**) oder aus § 361 Nr. 1—8 Strafgesetzbuchs: nein 4- — vzRuchseite — Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): Familienname, Geburtsjahr und Geburtsort durch Nr. 2 festgestellt und hier berichtigt. Nach Nr. 4 wiederverheiratet mit dem Kutscker Anton Kriiger in Potsdam. Vorstehend bezeichnete Person ist rechtsträftig verurteilt worden: am durch wegen auf Grund von zu J. 20/4 Amtsger. Hettelnus * 367 Fr. 4 3 Tagen Haft 1894 « Charlottenburg St. G. B. *) Kreis, Bezirksamt, Amtshauptmsch., Oberamt, Amtsbezirk usw *?) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur auf Verweis oder Geldstrafe nicht über fünfzig Mark allein oder in Ver- bindung mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in Privat- klagsachen, in Forst= und Feldrügesachen, wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle und wegen der in der Verordnung über die Strafregister § 2 Nr. 4 bezeich- neten militärischen Verbrechen und Vergehen. IVeitere Verurteilungen stegend! Datum: Charlottenburg, den 27. 4%%% 74094. Die Richtigkeit bescheinigt: J. J. Imtsrichter.