304 a) Mehreinnahme aus Aktien oder Anteilen Nach Abrechnut DBrd. Verf. Bezeichnung Durchschnittlicher Geschäftsgewinn der im § 20 des Gesetzes Spalte 5a und 2# LListen-Nr. . . früherer in d bezeichneten Art, von der Mindergewinns i# und Sitz der Gesellschaft Geschäftsgewinn in dem die Gesellschaft mehr als Spalte 5b vom ## r oder eschastsg vierten Kriegs- sein Fünftel aller Aktien schäftsgewinn in # — Straße (bei ausländischen Gesellschaften auch gemäß § 17 des sschäftsjahre oder Antlilebesitzt,in dem Spalte 4 bleibt Ort der im Veranlagungsbezirke Kriegssteuergesetzes geschafts] vierten Kriegsgeschäfts-Geschäftsgewinn i und -» 191.191» ayke191..j191.. - befindlichen Betriebsstätte und dergl.) 1 « « dem vierten Haus-Nr. vom 21. 6. 1916 b) Etwaiger Minder= Kriegsgeschäftejah gewinn 191.191. (§ 25 des Gesetzes) 1 1 2 3 4 5 6 -2 ua) b) a) b a) b) a5a) br a5a) b a) b) a) -- d) — a) b) —— —— — — — —