(Vorderseite) Muster XIV. (K. A. V. 1918 § 52 Abf. 3.) Erhebungsbezirk: Einsendungsfeist bis spätestens am Rechnungsjahr 19 0. Mai, 25 6. Juni, . i 6. August, A b ersi cht 6. September, der 6. November, . 6. Dezember, Einnahme an Kriegsabgabe 1918 6. Febrnar, für den 6. März. Monat r— 55 Aufsgestellt alm 1 A Königliches Besitzsteueramt. das Königliche Finanzrechnungsamt, Abteilung für Steuersachen, Dresden. Anmerkung. Die Übersicht ist mit der in § 42 Abs. 2 Satz 4 der K. St. V., G.= u. V.-Bl. 1916 S. 277, vorgeschriebenen Bescheinigung zu versehen. Für Monate, in denen keine Kriegsabgabe abgeliefert worden ist, kann die Ubersicht durch eine einfache Fehlanzeige ersetzt werden.