359 — Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. Dresden, am 5. November 1918. Finanzministerium. Dr. Schroeder. Emmerling. Nr. 87. Bekanntmachung über die Zusammensetzung der Altersrentenbankverwaltung und des staatlichen Verwaltungsausschusses der Landeskulturrentenbank; vom 6. November 1918. Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs besteht die Alters— rentenbankverwaltung sowie der staatliche Verwaltungsausschuß der Landeskultur— rentenbank auf die Zeit vom 1. November 1918 ab aus folgenden Mitgliedern: dem Ministerialdirektor im Finanzministerium Geheimen Rat Just, dem Vortragenden Rat im Finanzministerium Geheimen Finanzrat Lorey und dem Vorstand des Finanzrechnungsamts, Abteilung für Hochbau-r, Domänen= und Intraden= sowie Lotteriesachen, Rechnungsrat Dietzel. Dem staatlichen Verwaltungsausschuß der Landeskulturrentenbank gehören außerdem der Vortragende Rat im Ministerium des Innern Geheime Regierungsrat Dr. Carlitz als Mitglied an. Als Direktor der Landeskulturrentenbank ist der Oberfinanzrat Dr. Hugo Alfred Lehmann und als dessen Stellvertreter der Rechnungsrat Bernhard Auerswald bestellt. Die Bekanntmachung vom 12. November 1914 (G.= u. V.-Bl. S. 483) erledigt sich hierdurch. Dresden, am 6. November 1918. Finanzministerium. Dr. Schroeder. Emmerling. Druck und Verlag von C. C. Meinhold & Söhne in Dresden. 918. 58