— 379 — Gesetz- und Verordnungsblatt für die Republik Sachsen. 24. Stück vom Jahre 1918. Inbakt: Nr. 100. Verordnung, die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor den- selben betr. S. 379. — Nr. 101. Amnestie für alle Personen innerhalb der sächsischen Zuständigkeit, die während des Krieges — wenn auch nur zeitweise — zum aktiven Heere gehört oder sich in einem Dienst= oder Vertragsverhältnisse beim kriegführenden Heere befunden haben. S. 381. — Nr. 102. Bekanntmachung, die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter betr. S. 385. — Nr. 103. Verordnung über die Befreiung der Dissidentenkinder vom Religionsunterrichte. S. 385. — Nr. 104. Verordnung zur Ab- änderung der Verordnung zur Vollziehung des Gesetzes über einen einmaligen außer- ordentlichen Wehrbeitrag vom 21. November 1913. S. 386. — Nr. 105. Bekannt- machung, die Hauptzollämter in Dresden und Leipzig betr. S. 387. — Nr. 106. Aus- führungsverordnung zum Reichswahlgesetz. S. 388. — Nr. 107. Verordnung über Ortsschulaufsicht und Schulleitung. S. 389. — Nr. 108. Ausführungsverordnung zur Verordnung des Rates der Volksbeauftragten und des Staatssekretärs des Reichs- Arbeitsamtes vom 23. November 1918 über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Kon- ditoreien. S. 391. — Nr. 100. Verordnung über den Wegfall des Schulgeldes in der öffentlichen Volks= und Fortbildungsschule und über die Einführung der allgemeinen Volks- schule. S. 392. — Nr. 110. Verordnung über die Beaufsichtigung der gewerblichen Be- triebe durch besondere Aufsichtsbeamte. S. 393. Ministerium für Militärwesen. Nr. 4828 III A. Nr. 100. Verordnung, die Bildung der Militärgerichte und das Verfahren vor denselben betr.; vom 30. November 1918. Die Verordnung des Ministeriums für Militärwesen vom 23. November 1918 über Regelung des Militärstrafverfahrens wird hierdurch wieder außer Kraft gesetzt und durch folgende ersetzt: J. Die Bestimmungen der Militärstrafgerichtsordnung über Bildung der Militär— gerichte und das Verfahren vor denselben werden für Sachsen in folgenden Punkten bis auf weiteres abgeändert: Ausgegeben zu Dresden, den 18. Dezember 1918. 63