Einleitung. 8 1. Das Herzogtum Sachsen-Altenburg hat einen Flächen- gehalt von 132 352 ha (= 1323,52 Quadratkilometer = rund 24 geographische Quadratmeilen). Es zerfällt in zwei durch das Fürstentum Reuß jüngere Linie geschiedene, ziemlich gleich große Teile, den Ostkreis und den West- kreis, und hat 10 Städte, insgesamt 438 Gemeinden. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1905 betrug die Be- völkerung 206 508 (darunter 97,1% Evangelische, 2,642 % Katholiken, 0,193 %o andere Christen, 0,065 %/ Juden). In der Verfassung des Deutschen Bundes nahm es die 18. Stelle ein. Im Bundesrat führt es eine Stimme (Reichsverfassung Art. 6, Der gegenwärtige Besitzstand des Herzogtums beruht auf dem Teilungsvertrage vom 12.15. November 1826 (s. unten). Aus der Geschichte des Herzogtums ist folgendes wissenswert: Das Herzogtum gehört zu den Stammländern des Meißenisch-Sächsischen Hauses, zu denen es vom 12. Jahr- hundert an erworben wurde. Als diese Länder durch den Vertrag vom 26. August 1485 zwischen Ernst und Albert, den beiden Söhnen des Kurfürsten Friedrich II, des Sanftmütigen, geteilt wurden, kam der Territorial- bestand des heutigen Herzogtums an die Ernestinische Linie des Hauses Sachsen. Dieser Linie verblieb auch die Kurwürde, bis nach der für Johann Friedrich den Großmütigen unglücklichen Schlacht bei Mühlberg durch die Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai 1547 Johann der Kurwürde und seines ganzen Landes zugunsten des Herzogs Moritz von der Albertinischen Linie verlustig ging. Nur einige Besitzungen (wie Amt Leuchtenburg mit Kahla, Schloß und Amt Roda, Orlamünde, die Dörfer Hässelbarth, Sachnen-Altenburg. 1