Einleitung. 3 folgtem Tode regierten zunächst seine sieben Söhne ge- meinsam; dann fanden Teilungen statt, demzufolge Amt und Stadt Eisenberg und Ronneburg und Amt und Stadt Roda an den Herzog Christian zu Eisenberg, Amt und Stadt Altenburg mit Schmölln und Lucka und Amt Leuchtenburg und Orlamünde mit Kahla an den ältesten Sohn Ernsts des Frommen, Herzog Friedrich zu Gotha, fielen und damit bei Gotha verblieben. Mit dem Tode des Herzogs Christian zu Eisenberg (1707) starb die Eisenbergische Linie aus; ihre Gebietsteile fielen an Gotha. Mit dem Tode Friedrich Wilhelms IV. (f 11. Februar 1821) starb auch die Gotha-Altenburgische Linie aus, Bis dahin war Altenburg als ein besonderes Land mit Gotha vereinigt; Verfassung und Staatsverwaltung — aus- genommen die Person des Regenten, der Fürstliche Ge- heimerat und die Militärangelegenheiten — waren völlig getrennt. Über die Nachfolge in Gotha-Altenburg kam es nun- mehr unter den drei Linien Meiningen, Hildburghausen und Koburg-Saalfeld — die übrigen Linien waren aus- gestorben — zu Streitigkeiten. Nach einer kurzen ge- meinsamen Regierung der drei beteiligten Häuser wurde durch Vermittlung des Königs Friedrich August zu Sachsen der Teilungsvertrag vom 12./15. November 1826 geschlossen, durch den Altenburg der Linie Sachsen- Hildburghausen gegen Abtretung von Hildburghausen an Sachsen-Meiningen und Gotha der Koburger Linie zu- geteilt wurden. Mittels Patentes vom 15. November 1826 wurde Altenburg von Sachsen-Hildburghausen in Besitz genommen. Der Gründer der neuen Altenburger Linie war Friedrich. Ihm folgte im Jahre 1834 in der Regierung sein Sohn Joseph. Dieser entsagte im Jahre 1843 der Regierung zugunsten seines Bruders Georg. Nach dessen Tode kam am 3. August 1853 der älteste Sohn Georgs, Herzog Ernst, zur Regierung. Er starb am 7. Februar 1908. Sein Nachfolger in der Regierung ist der Sohn seines verstorbenen Bruders Moritz, Herzog Ernst II. 1*