20 Reichstag. Der Reichstag. (Xlll. Legislaturperiode 101 2/1918.) Berlin. 7V, Am Königsplatz.) Der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten. Es werden gewählt: im Königreiche Preußen 236 Abgeordnete, v „ Bahen:: 48 „ » » Sachsen.............. 23 „ „ „ Württemberg... ...... ... 17 „ „ Großherzogtume Bdbden 14 „ „ „ Hessen 9 „ „ „ Mecklenburg-Schwerin 6 v „ „ Sachen 3 „ „ „ Mecklenburg-Strelisss 1 Abgeordneter, „ „ Oldenburg.... . ...... ... 3 Abgeordnete, „ Herzogtume Braunschwieg 3 „ „ „ Sachsen--Meiningen.... ...... 2 „ „ „ Sachsen-Altenburg.. . . ...... 1 Abgeordneter, „ » Sachsen-SchurgundGotha...... 2 Abgeordnete, 6 „ Anhalt... ...... 2 „ Fürstentume Schwarzburg-Rudolstadt. 1 Abgeordneter, l „ Schwarzburg-Sondershausen 1 „ „ „ Waldeck und Pyrmont.... . ... 1 „ „ » NeußältererLinie.......... 1 „ „ „ Reuß jüngerer Liniie 1 „ » » Schaumburg-Lippe......... 1 „ » » Lippe............... 1 „ in der Freien und Hansestadt Lübee 1 „ „ „ Freien Hansestadt Biemmen 1 „ „ „ Freien und Hansestadt KambucnrtreSeg 3 Abgeordnete, „ Elsaß-Lothriigen 15 » . Verfassungsmäßig beschließt der Reichstag über die Legitimation seiner Mitglieder sowie über seine Geschäftsordnung, er wählt seinen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und Schriftführer. Nach gesetzlicher Bestimmung wählt er sechs Mitglieder der Reichsschuldenkommission; außer- dem wählt er sieben Mitglieder des Beirats für Arbeiterstatistik. Die Reichstagsbeamten werden von dem Präsidenten ernannt, erist hre vorgesetzte Behörde.