185 Statistisches Amt. II. Statistisches Amt. Berlin. (W 10, Lützowufer Nr. 6 bis 8 und 12; Abteilung für Arbeiterstatistik und Büro für Aktien- gesellschaftenstatistik: W 62, Kurfürstenstraße Nr. 75 und Landgrafenstraße Nr. 1; Büros für Kriminalstatistib, Konkursstatistik und Bevölkerungsstatistik: W 35, Lützowstraße Nr. 84; Büros für Binnenschiffahrtsstatistik, Erbschaftssteuer= und Wertpapierestatistik, Produktionsstatistik, Seeschiffahrts= und Seefischereistatistik und Statistik der indirekten #lbgaben: W 10, Friedrich- Wilhelmstraße Nr. 8/9.) Das Statistische Amt hat die Aufgabe: 1. das auf Grund von Gesetzen oder auf Anordnung des Reichskanzlers für die Reichsstatistik zu liefernde Material zu sammeln, zu prüfen sowie technisch und wissenschaftlich zu be- arbeiten; 2. auf Anordnung des Reichskanzlers statistische Nachweisungen aufzustellen und über sta- tistische Fragen gutachtlich zu berichten. In dem Kaiserlichen Statistischen Amte bestehen 3 Abteilungen. Die regelmäßige Tätigkeit der Abteilung I erstreckt sich insbesondere auf folgende Gegenstände der Statistik: Volkszählungen, Geburten, Sterbefälle, Selbstmorde, Eheschließungen, Aus- wanderung, Sterbetafeln; Reichstagswahlen; Hochschulen, Volksschulen; Geld= und Kredit- wesen, Versicherungswesen, Aktiengesellschaften, Sparkassen; Statistik der rechtskräftig erledig- ten Strafsachen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze; Konkurse; Berufs= und Betriebszählungen; Dampfkesselerplosionen; Anbau, Saatenstand und Ernten; Viehhaltung, Schlachtvieh= und Fleischbeschau, Marktverkehr mit Vieh; Fruchtmarktnotierungen und Groß- handelspreise; Produktion der bergbaulichen Betriebe und Produktion sonstiger Industriezweige In der Abteilung II (für Handels-, Verkehrs= und Steuerstatistik) werden folgende Statistike bearbeitet: Auswärtiger Handel, Zollerträge, Reichssteuern; Seefischerei, Bodenseefischere Bestand der deutschen Seeschiffe, Schiffsunfälle deutscher Seeschiffe, Schiffsunfälle an de deutschen Küste, Seeverkehr in den deutschen Hafenplätzen, Seereisen deutscher Schiffe, Verkehr im Kaiser Wilhelm-Kanal, Anmusterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schiffsjungen für die deutsche Handelsmarine; Warenverkehr auf den subventionierten DOampferlinien; Bestand der deutschen Binnenschiffe, Schiffs-, Floß= und Güterverkehr auf den deutschen Binnenwasser- straßen, Pegelbeobachtungen an deutschen Binnenwasserstraßen; Güterbewegung auf deut- schen Eisenbahnen. Die Grundlagen für die Handelsstatistik sind das Gesetz, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906 sowie die Ausführungs- bestimmungen und Dienstvorschriften dazu. Zur Ermittlung der Handelswerte und zur Be- gutachtung der auf Grund der Wertanmeldung ermittelten Durchschnittswerte tritt jährlich beim Statistischen Amte ein Beirat für Handelsstatistik zusammen, der aus hervorragenden Sachverständigen der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels besteht. Die Abteilung III (für Arbeiterstatistik) ist im Fahre 1902 eingerichtet worden. Ihre Aufgabe ist die Sammlung, Zusammenstellung und periodische Veröffentlichung arbeiterstatistischer Daten und sonstiger für die Arbeiterverhältnisse bedeutsamer Mitteilungen, die Vornahme be- sonderer Untersuchungen mit Hilfe schriftlicher und mündlicher Erhebungen sowie die Erstattung von Gutachten. Bei Erfüllung der ihm auf dem Gebiete der Arbeiterstatistik zugewiesenen Aufgaben wird das Amt durch den bei der Abteilung für Arbeiterstatistik gebildeten Beirat für Arbeiterstatistik unter- stützt. Der Beirat besteht aus dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amtes als Vor- sitzenden und vierzehn, zur Hälfte vom Bundesrate, zur Hälfte vom Reichstag gewählten Mit- gliedern. Nach 92 der Bestimmungen, betreffend den Beirat für Arbeiterstatistik, vom 30. April 1902 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 100) liegt ihm insbesondere ob: