443 Kriegsernährungsamt. XI. Kriegsernährungsamt. Berlin. (Ws, Mohrenstraße Nr. 11/12.) Das Kriegsernährungsamt ist auf Grund des & 4 der Verordnung des Bundesrats über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 401), abgeändert durch Verordnung des Bundesrats vom 18. August 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 823), errichtet worden. (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Mai 1916 — Reichs- Gesetzbl. S. 402 — und Allerhöchster Erlaß vom 30. August 1917— Reichs-Gesetzbl. S. 824 —). Es ist am 29. Mai 1916 in Wirksamkeit getreten. Das Kriegsernährungsamt ist ermächtigt, die im Deutschen Reiche vorhandenen Lebens- mittel sowie Rohstoffe und andere Gegenstände, die zur Lebensmittelversorgung erforderlich sind, für die Ernährung des Volkes in Anspruch zu nehmen. Es kann in gleicher Weise über Futtermittel, sowie Rohstoffe und andere Gegenstände, die zur Viehversorgung erforderlich sind, zur Ernährung von Nutztieren verfügen. Zur Durchführung seiner Anordnungen kann es den Verkehr mit den vorbezeichneten Gegenständen und ihren Verbrauch regeln, auch Be- stimmungen über die Preise treffen und Strafvorschriften erlassen. Der Vorstand des Kriegsernährungsamts besteht aus dem Staatssekretär, den beiden Unterstaatssekretären und neun weiteren Mitgliedern. (Bekanntmachung vom 27. September 1917 — Reichs-Gesetzbl. S. 889 —). Das Kriegsernährungsamt hat folgende Abteilungen: Abteilung A: Personal= und Geschäftsangelegenheiten, allgemeine Angelegenheiten der Kriegsorganisation, Beziehungen zur Reichsfinanzverwaltung, wissenschaftliche (geschicht- liche) Bearbeitung der Kriegsernährungsfragen, Verkehr mit dem Reichstag und den anderen Parlamenten. Allgemeine Angelegenheiten des Handels und Verbrauchs (kommunale An- gelegenheiten, Kleinhandel, Stimmungsberichte), Fleisch, Wild, Geflügel, Speisefette, Milch, Käse, Olfrüchte, Fische und Muscheln, Sondermaßnahmen für Kur= und Badeorte, Kranken- anstalten usw. Abteilung Bi: Futtermittel, Stroh, Häcksel, Heu, Nährmittel, Eier, Kolonialwaren, Ernte= und Vorratserhebungen, Düngemittel, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Nutzbarmachung der Forsten, Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hopfen, Malz, Hafer und Hülsenfrüchte. Abteilung C: Sondermaßnahmen für Binnenschiffer, Seeschiffer und Bedienstete im Verkehr, Verkehrsangelegenheiten, Verkehr mit Verbündeten, Neutralen und den besetzten Gebieten, Verkehr mit Heer und Marine, Kriegsministerium, Kriegsamt und den übrigen militärischen Dienststellen, Ansammlung von Rücklagen an Nahrungsmitteln, Sonderver- sorgung der Schwer= und Schwerstarbeiter. Abteilung D: Gemüse und Obst, Rübenbau, Roh= und Verbrauchszucker, Kartoffeln, Wein, Spiritus, Branntwein, Rechts= und staasrechtliche Angelegenheiten, Vorbereitung der Verordnungen. Abteilung E: Preisprüfung, Treuhandangelegenheiten bei Kriegsstellen und -gesell- schaften, Handelsmißbräuche (Wucher, Kettenhandel, Strafverfolgungen), Statistik und Volkswirtschaft. Abteilung F: Verkehr mit der Presse, Lesen der Tagespresse, Tagesbericht; Auf- klärungsdienst.