458 Reichsbank. Reichsbankkuratorium. Reichsbankdirektorium. XIV. Reichsbank. Berlin. (W56, Jägerstraße Nr. 34.) Die Reichsbank hat die Aufgabe, den Geldumlauf im Reichsgebiete zu regeln, die Zahlungs- ausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen. Sie wird unter der Leitung des Reichskanzlers von dem Reichsbankdirektorium verwaltet. Die 481 Zweiganstalten sind teils dem Reichsbankdirektorium unmittelbar untergeordnet (20 Reichs- bankhauptstellen, 78 Reichsbankstellen), teils von einer anderen Zweiganstalt abhängig (380 Reichsbanknebenstellen, 3 Warendepots). Die Aufsicht über die Reichsbank wird von einem Kuratorium ausgeübt, welches aus dem Reichskanzler als Vorsitzenden und vier Mitgliedern besteht. Eines der letzteren ernennt der Kaiser, die drei anderen wählt der Bundesrat jedes- mal auf zwei Jahre. Die Reichsbankanteilseigner haben bei der Verwaltung hauptsächlich nur beratende Stimme. Sie werden vertreten durch die Generalversammlung und den aus ihrer Mitte gewählten ständigen Zentralausschuß. Außerdem besteht bei jeder Reichsbankhauptstelle ein aus Anteilseignern gebildeter Bezirksausschuß. Reichsbankkuratorium. Vorsitzender. Se. Exz. Dr. Graf v. Hertling, Reichskanzler; siehe Bundesrat. Stellvertreter. Se. Erz. Frhr. v. Stein, Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts, Wirklicher Geheimer Rat; siehe Bundesrat. Mitglieder. Se. Exz. Hergt, Königl. Preußischer Staats= und Finanzminister; siehe Bundesrat. Dr. Ritter v. Wolf, Königl. Bayerischer Ministerialdirektor im Staatsministerium der Finanzen; siehe Bundesrat. Dr. Hallbauer, Königl. Sächsischer Geheimer Rat und Ministerialdirektor; siehe Bundesrat. Se. Magnifizenz Dr. Predöhl, Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburgs; siehe Bun- desrat. Reichsbankdirektorium. Präsident. Se. Exz. Havenstein, Wirklicher Geheimer Rat, Mitglied des Preußischen Herrenhauses, Ehrendoktor der Universitäten Berlin und Bonn (Pr RAlm.E.) (Pr Krl) (Pr EK1) (Pr EK2w) (Pr RPKM2) (Pr WD2) (Bay MVL m. Schw. m KD.) (KSä Ul) (Öff AEf Kr B) (GSũ HI). Vizepräsident. Se. Exz. Dr. v. Glasenapp, Wirklicher Geheimer Rat (Pr RA#m. St. Kr. u.E.) (Pr Kr2 m.St.) (Pr Es2w) (Pr LD2) (Pr Joh.) (Bd Z Laa) (HSä H).