8  G.
8  64

8  65.

8  72.

8  73.

§  80.

Inhalt

Bom  BWestfälischen  Frieden  bis  zur  Französischen  Revolution
(1646—17))02

Von  der  Französischen  Revolution  bis  zum  Wiener  Congreß
1792—18155S5ST

Bom  BWiener  Congreß  bis  zur  Gegenwart  (1815—18860)

Zweites  Kapitel.

Die  gegenwärtig  geltenden  allgemeinen  Grundsätze  des
internationalen  Stronrechts.

Internationale  und  nationale  Wasserläufe.  Ausdehnung  des  Flußeigenthums.
  Grenzen  zwischen  gegenüberliegenden  Uferstaaten.
Territoriale  Aenderuggen

Schiffbarkeit.  —  Beginn  und  ndeidn

Natürliche  Hindernisse  der  Schifffahrt.  —  Katarakte;  Insulae  in
flumine  ateeeeaa

Künstliche  Hindernisse  der  Schifffahrt.  —  Brücken;  Mühlen;  Fähren;
Fischereianstalen::⅛:

Freiheit  der  Schifffahrt.  —  Uferstaaten  und  Nichtuferstaaten

Rechte  und  Pflichten  der  Territorialmächte.  —  Corrections=  und
Unterhaltungsarbeiten.  —  Schifffahrtsabgaben.  —  Freihäfen
und  Waarenlager

Schifffahrtspolizei.  —  Flußbehörden.  —  Quarantäne.  —  Controle
der  Nichtuferstaaten.  —  Behandlung  der  Nebenflüsse.

Neutralität  zur  Kriegszeit.  —  Die  Folgen  militärischer  Operationen
auf  den  internationalen  Flüssen  für  die  Neutralen

Drittes  Kapitel.
Die  internationale  Stromgesetzgebung  im  Einzelnen.
Uebersicht  und  Kritik  der  gegenwärtig  in  Kraft  befindlichen  Stromconventinen

I.  Die  Ströme  Europas.
Der  Rhein  und  seine  Nebenslüsette
Ströme,  deren  Schifffahrtsordnungen  durch  uferstaatliche  Conventionen
geregelt  nd
Die  Schelde  und  die  MWass  «........
DieDouau........................
II.  Die  Ströme  Amerikas.
A.  Der  Mississippi.  —  B.  Der  St.  Lorenzstrom.  —  C.  Der  Rio  de
la  Plata.  —  D.  Der  Amazonenstrom.  —  E.  Der  Rio  Grande
III.  Die  Ströme  Afrikas.

A.  Der  Congo.  —  B.  Der  Ner

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