14  Der  Staat  als  völlerrechtliche  Persönlichkeit

84.
Das  sogenannte  Gleichgewicht  der  Europäischen  Staaten.

Literatur:  Gentz,  Fragmente  aus  der  neuesten  Geschichte  des  politischen  Gleichgewichts
  in  Europa,  1806.  —  Bluntschli,  Das  moderne  Bölkerrecht,  §  95—100.
—  Gesscken  (zu  Heffter's  Lehrbuch)  Note  S.  10.  —  v.  Neumann,  Grundriß
  des  Europäischen  Völkerrechts  (3.  Aufl.  1885),  S.  23.  99.  —  E.  Ortolan,
  Des  Moyens  d’'acquérir  le  domaine  International  (Paris  1851),  S.  133ff.
—  Th.  Woolsey,  IUntroduction  to  the  study  of  International  Lav,  §  43ff.
—  Cyelopaedia  of  political  science.  political  economy  and  of  the  political
bistory  of  the  Un.  States  s.  v.  Balance  of  power  (Chicago  18883)  I,  129.

In  der  Wageschale  der  internationalen  Gerechtigkeit  sollen  alle  Culturstaaten
  gleich  viel  wiegen.  Wäre  dies  thatsächlich  der  Fall,  so  hätte  man  den
historisch  und  politisch  bedeutsamen  Grundsatz  des  Europäischen  Gleichgewichts
gleichzeitig  auch  als  Grundsatz  der  positiven  Völkerrechtsordnung  zu  betrachten.
Obwohl  die  Möglichkeit  rechtlicher  Störung  durch  thatsächliche  Machtungleichheiten
  näher  liegt,  als  die  Störung  processualischer  Rechtsverfolgung  durch  den
ungleichen  Stand  der  Vermögensverhältnisse  unter  den  Parteien  oder  als  die
Beeinträchtigung  der  Strafjustiz  durch  Ungeschick  der  Vertheidigung,  so  darf
doch  die  Wichtigkeit  dieser  Thatsache  vom  Standpunkte  der  positiven  Rechtsordnung
  nicht  überschätzt  werden.

Wird  diese  Thatsache  hingegen  zugegeben  und  außerdem  auch  anerkannt,
daß  nach  dem  Standpunkt  bisheriger  Erfahrung  Ungleichheiten  der  Macht
unter  den  Mitgliedern  der  Völkerrechtsgenossenschaft  niemals  beseitigt  werden
können,  so  bleibt  nur  die  Frage  übrig:  ob  solchen  Gefahren  der  Ungleichheit
durch  politisch  rechtliche  Veranstaltungen  besonderer  Art  einigermaßen  gewehrt
werden  könne?

Auf  die  Erledigung  dieser  Frage  bezieht  sich  die  Theorie  des  staatlichen
  Gleichgewichts  in  Europa:  das  völkerrechtliche  Analogon  zu  der
allgemein  staatsrechtlichen  Theorie  der  Theilung  der  Gewalten  zum  Zwecke
der  Bekämpfung  oder  Hemmung  absoluter  monarchischer  Gewalt.1)

Negativ  aufgefaßt,  bedeutet  die  Theorie  des  Europäischen  Gleichgewichts:
Gemeinsamer  Gegensatz  aller  minder  mächtigen  Staaten  in  ihrem  Verhältniß
zu  solchen  Großstaaten,  deren  Machtvorrath  bei  weiterem  Wachsthum  den
Fortbestand  oder  die  Unabhängigkeit  anderer  Staaten  in  Gefahr  bringen
könnte.  Denn  die  gemeinsame  Wahrnehmung  der  auswärtigen  Machtinteressen
auf  Seiten  minder  mächtiger  Staaten  ist  nach  dem  Grundsatz  der  Rechtsgleichheit
  an  sich  ebenso  zulässig,  wie  auf  Seiten  großer  Mächte.  Nur  wird  nach
der  Natur  der  Verhältnisse  der  politische  Erfolg  bei  ihnen  weniger  von  eigner
Macht,  als  von  einem  weise  durchgeführten  System  der  Bündnisse  abhängen.
Sodann  ist  im  Voraus  anzuerkennen,  daß  Veränderungen  im  sog.  Europäischen