112  Staatsverfassungen  und  Staatsgewalten  in  internationaler  Hinsicht.

schauer  den  Eindruck  kleinster  communaler  Gemeinwesen,  deren  Dasein  nur
bistorischen  Zufälligkeiten  zuzuschreiben  ist.

Anders  verhält  es  sich  dagegen  mit  den  Unterstaaten  in  überseeischen
Gebieten,  vornehmlich  in  Afrika.  Auf  ihre  Gestaltung  gewannen  die  großen
Richtungen  der  Weltpolitik  einen  deutlich  wahrnehmbaren  Einfluß.  Sie  erscheinen
  daher  als  bedeutsame  Uebergangsformationen  in  dem  Gange  der  Zeitgeschichte,
  als  gleichsam  compromissarische  Schöpfungen  zwischen  collidirenden
Interessen  verschiedener  Staaten,  oder  als  wohl  überlegtes  Werk  staatsmänmischen
  Unternehmungsgeistes.

1.  In  vorderster  Reihe  steht  hier  Aegypten,  das  seit  dem  Ende  des
vorigen  JZahrhunderts  durch  Napoleons  Landung  wiederum,  wenn
schon  zunächst  freilich  nur  vorübergehend,  in  den  Strom  der  Europäischen
  Weltbegebenheiten  hineingezogen  wurde  und  dann  seit  1840  zu
einem  bleibenden  Factor  der  Orientalischen  Staatswirren  sich  umgestaltete,
  bis  es  mit  der  Eröffnung  des  Suez-Canals  für  den  Europäisch-Asiatischen
  Handelsverkehr  ähnliche  Bedeutumg  erlangte,  wie
die  Niederlande  für  die  ehemaligen  Englisch-continentalen  Verkehrsbeziehungen,
  oder  die  West-Europäischen  Seemächte  für  die  Verknüpfung
der  alten  und  der  neuen  Welt.  1)

Bis  zum  Jahre  1840  war  die  Stellung  Aegyptens  im  Verhältniß
  zur  Ottomanischen  Pforte  eine  rein  interne  Angelegenheit  der
beiden  Staaten.  Unter  Mehemet  Ali  erlangte  das  alte  Nilland
jedoch  eine  selbständige  Stellung  und  einen  Rückhalt  an  den  Europdischen
  Mächten.

Mittels  der  von  der  Türkei  mit  vier  Großmächten  (ohne  Frankreich)
  geschlossenen  Collectivvertrages  vom  15.  Juli  1840  und  eines
mit  Einverständniß  der  Mächte  erlassenen  Firmans  vom  1.  Juni
1841  wurde  eine  Ordnung  der  damaligen  Orientalischen  Wirren  erstrebt:
  Der  Khedive  sollte  im  Namen  des  Sultans,  aber  selbständig
im  Innern  regieren;  Land=  und  Seemacht  blieben  unter  dem  Befehl
  des  Großherrn  als  Theile  der  Türkischen  Armee.  Aegypten  entrichtete
  einen  Tribut  und  sollte  nur  auf  dem  Umwege  über  Constantinopel
  mit  anderen  Staaten  verkehren  können.  Unter  so  bewandten
  Umständen  konnte  Aegypten,  als  im  Jahre  1866  durch  den
Pariser  Frieden  die  gesammte  Türkei  in  das  Europäische  Concert
aufgenommen  wurde,  füglich  noch  nicht  als  halbsouveräner  Staat
bezeichnet  werden.

Nachmals  hat  sich  jedoch  der  Zusammenhang  zwischen  der  Europäischen
  Türkei  und  Aegypten  in  demselben  Maße  gelockert,  wie  sich
die  Europäische  Bedeutung  Aegyptens  durch  die  Wiedereröffnung  der
alten  Ueberlandstraße  nach  Ostindien  und  Hinterafien  steigerte.  Ein
Firman  vom  27.  Mai  1866  erklärte  die  Vicekönigswürde  in  der
Descendenz  Ismail  Paschas  nach  der  Primogeniturordnung  der