Geschichtliche  Entwicklung  bis  zur  Französischen  Revolution.  155

liche  Vergabung  sich  bildeten;  die  Grenzen  zwischen  der  kaiserlichen  Oberhoheit
und  der  päpstlichen  Landeshoheit  waren  bei  der  Entfernung  der  Kaiser  wohl
nie  genau  gezogen,  beide  unterstützten  sich  gegenseitig.  Mit  dem  Sinken  der
Macht  des  Karolingischen  Hauses  suchten  die  Päpste  die  Fesseln  dieser  Oberhoheit
  abzuschütteln,  gerieten  aber  damit  nur  in  die  Abhängigkeit  Römischer
Adelsparteien  und  Italienischer  Dynasten,  bis  Otto  I.  das  Kaiserthum  Karls
des  Großen  erneuerte  und  Heinrich  III.  durch  seine  Reform  den  pöäpstlichen
Stuhl  befestigte.  Mit  Gregor  VII.  beginnt  dann  das  große  Ringen  des  Kaiserthums
  mit  dem  Papstthum  um  die  Herrschaft,  das  mit  dem  Siege  des  letzteren
endet.  Mit  den  Wechselfällen  dieses  Kampfes  stehen  die  Geschicke  des  Kirchenstaates
  in  enger  Verbindung,  aber  keineswegs  entspricht  die  weltliche  Herrschaft
der  Päpste  ihrer  steigenden  geistlichen  Macht.  Während  sie  Kaiser  und  Könige
ab=  und  einsetzen,  Unterthanen  von  der  Gehorsamspflicht  entbinden,  große  Reiche
mit  dem  Interdict  belegen,  Fürsten  als  Vasallen  empfangen  oder  zu  ihren
Werkzeugen  machen,  sind  sie  oft  ein  Spielball  Römischer  Parteien,  Italienischer
Territorialgewalten  und  auswärtiger  Mächte.  Die  Ueberspannung  der  geistlichen
  Ansprüche  des  Papstthums  führte  dann  zur  tiefsten  Erniedrigung  seiner
Träger,  die  in  Avignon  gehorsame  Diener  der  Französischen  Könige  wurden;
der  Kirchenstaat  verlor  jede  Bedeutung,  er  wurde  als  entfernte  Provinz  von
Statthaltern  regiert  und  allmälig  ganz  zerstückelt.  Auch  nach  der  Rückkehr
der  Päpste  nach  Rom  trat  darin  kein  Wandel  ein,  Bonifaz  IX.  verkaufte  sogar
seine  Herrschaftsrechte  denen,  die  sie  bereits  thatsächlich  ausübten,  für  feste  jährliche
  Zahlungen.  Die  weltliche  Herrschaft  ging  jedoch  damit  nicht  zu  Grunde,
im  Gegenteil  sehen  mir  nach  der  Beseitigung  des  Schisma  und  nach  der  Restauration
  des  Papstthums  in  Rom  die  Ausbildung  derselben  ganz  in  den  Vordergrund
  treten.  Die  Päpste  fühlen  sich  vor  allem  als  Italienische  Fürsten,  rüccksichtslos
  und  mit  allen  Mitteln  verfolgen  sie  das  Ziel,  den  Kirchenstaat  wiederherzustellen
  und  zu  erweitern,  so  hoffen  sie  ihre  Unabhängigkeit  zu  behaupten.
Die  ausgeprägtesten  Vertreter  dieser  Richtung  sind  Alexander  VI.  und  Julius  II.,
umter  der  Regierung  des  ersteren  beseitigt  Cäsar  Borgia  die  Fürsten  von  Rimini,
Forli,  Imola  und  Faenza  mit  Gewalt  und  List.  Julius  II.  geht  auf  in  dem
Bestreben,  alle  weiland  zum  Kirchenstaat  gehörigen  und  von  demselben  losgerissenen
  Besitzungen  ihren  damaligen  Besitzern  zu  entwinden  und  das  weltliche
Reich  des  apostolischen  Stuhles  zu  einer  kraftvollen  Monarchie  zu  erheben.
Konnte  auch  nicht  alles  von  ihm  Gewonnene  behauptet  werden,  so  wurde  doch
das  Ziel  erreicht,  der  Zersplitterung  des  Kirchenstaats  in  die  einst  so  zahlreichen,
  selbständigen  Gewalten  ein  Ende  zu  machen.  Die  nachreformatorischen
Päpste  consolidirten  diese  Einheit  durch  Neuorganisation  der  Verwaltung  und
namentlich  zog  Pius  V.  eine  feste  Schranke  gegen  den  Rückfall  in  die  alte
Proxis  der  Lehensverleihungen  an  päpstliche  Verwandte  und  Günstlinge,  indem
  er  durch  die  Bulle  Admonet  nos  suscepti  (29.  März  1567)  bei  Strafe
des  Bannes  jede  Belehnung  mit  irgend  einer  Besitzung  des  apostolischen  Stuhles
  sowie  jede  anderweitige  Veräußerung,  unter  welchem  Titel  und  Vorwand