156  Die  völkerrechtliche  Stellung  des  Papstes.

es  auch  sei,  ja  sogar  die  Unterhandlung  darüber  verbot,  eine  Verpflichtung,
welche  alle  Cardinäle  unterschreiben  mußten  und  die  seitdem  von  allen  Nachfolgern
  wiederholt  ward.  Die  päpstliche  Monarchie  war  somit  begründet,  sie
wurde  durch  den  Heimfall  von  Ferrara  und  Urbino  vollendet  und  blieb  bis
zur  Französischen  Revolution  unangetastet.

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Ergebnisse  dieser  Entwicklung.

Ueberblickt  man  den  Gang  dieser  Entwicklung,  so  wird  sich  bei  unbefangener
  Betrachtung  nicht  verkennen  lassen,  daß  neben  der  starken  hierarchischen
Organisation  eine  äußere  Machtstellung  der  Kirche  unentbehrlich  war,  wenn
sie  die  Stürme  der  Völkerwanderung  und  des  Mittelalters  überdauern  und
ihre  eigenartige  civilisatorische  Aufgabe  erfüllen  sollte;  waren  überall  Bischöfe
und  Klöster  große  Grundbesitzer,  so  erschien  es  nur  natürlich,  daß  auch  die
monarchische  Spitze  der  Kirche  ihre  Unabhängigkeit  durch  Territorialbesitz  zu
sichern  suchte.  Nur  das  muß  betont  werden,  daß  die  Entstehung  und  Entwicklung
  desselben  auf  ganz  ebenso  weltlichen  Grundlagen  beruhte  wie  die
andrer  Staaten.  Wenn  der  Mangel  genügender  eigner  Militärmacht  selbstständige
  Eroberungen  der  Päpste  meist  ausschloß  und  sie  dadurch,  sowie  durch
die  eigenthümliche  und  lange  schwankende  Art  der  Succession  von  andern  Mächten
  abhängig  blieben  1),  so  wußten  sie  um  so  besser  die  Eifersucht  und  Zwietracht
  derselben  zu  schüren,  eine  gegen  die  andere  auszuspielen,  Bündnisse  zu
stiften  und  zu  lösen  und  fortwährende  Interventionen  in  Italien  herbeizuführen,
  um  das  Land  getheilt  und  ohnmächtig  zu  erhalten,  weil  sie  nur  dann  hoffen
konnten,  sich  zu  behaupten,  wenn  die  Bildung  eines  großen  Staates  verhindert
wurde,  welcher  den  Ehrgeiz  hätte  haben  können,  die  ganze  Halbinsel  zu  umfassen.
  Sie  wußten  Feindschaft  zwischen  Franken  und  Langobarden  zu  stiften
und  das  aufstrebende  Reich  der  letzteren  zu  Fall  zu  bringen;  sie  schlugen  sich
je  nach  ihren  Interessen,  bald  auf  die  Seite  der  Welfen,  bald  auf  die  der
Ghibellinen,  begünstigten  bald  die  Kaiser,  bald  die  Fürsten  und  Lombardischen
Städte,  hielten  das  Zünglein  in  der  Waage  in  dem  Kampf  zwischen  den  Spanischen
  Habsburgern  und  den  Franzosen,  welcher  die  Fremdherrschaft  in  Italien
dauernd  machte.  Eigenthümlich  für  das  Papstthum  ist  nur,  daß  dasselbe  in  diesen
Kämpfen  um  seine  weltliche  Herrschaft  nicht  blos  alle  Mittel  einer  scrupellosen
Diplomatie  brauchte,  sondern  daß  seine  wichtigste  Waffe  der  rücksichtsloseste
Mißbrauch  seiner  erhabenen  geistlichen  Stellung  war,  welche  es  jederzeit  den
Interessen  seiner  weltlichen  Herrschaft  dienstbar  machte;  Bann  und  Interdict
haben  im  Mittelalter  oft  genug  dienen  müssen,  Gegner  dieser  Herrschaft  lahm
zu  legen,  aufständische  Städte  niederzuwerfen  oder  verhaßte  Steuern  aufzuzwingen.
  Allerdings  wechselt  das  Verhältniß  in  dem  die  beiden  Seiten  der  im
Papstthum  verbundenen  Autorität  sich  geltend  machen,  nach  den  Umständen  und
Persönlichkeiten  seiner  Träger.  Während  die  einen  vornämlich  streben,  ihre