158  Die  völkerrechtliche  Stellung  des  Papstes.

Entartung  der  Kirche  erkannten?).  Ist  dies  bei  jeder  Verquickung  der  beiden
Gewalten  schon  an  sich  unvermeidlich,  so  steigerte  sich  das  Uebel  durch  die
Eigenthümlichkeit  dieser  Priesterherrschaft,  welcher  ihrer  Natur  nach  die  Kraft
fehlte,  die  Unabhängigkeit,  welche  sie  erstrebte,  wirklich  und  dauernd  zu  erreichen.
  Zwischen  der  universalen  geistlichen  Machtstellung  des  Papstes  und  seinem
  beschränkten  weltlichen  Besitz  bestand  ein  inneres  Mißverhältniß;  durch
die  erstere  fühlte  er  sich  über  alle  irdischen  Gewalten  erhaben,  als  Souverän  war
er  einer  der  schwächsten,  ohne  genügende  Militärmacht,  allen  Wechselfällen  der
Politik  ausgesetzt,  und  diese  Schwäche  nöthigte  die  Päpste  nicht  nur  zu  den  Schlechtigkeiten
  der  Mächtigsten  zu  schweigen,  sondern  auch  mit  ihnen  Hand  in  Hand  zu
gehen  und  ihr  Werkzeug  zu  werden.  Die  schlaueste  Diplomatie  der  Curie  und  die
ausgiebigste  Unterstützung  weltlicher  Zwecke  durch  die  Fülle  geistlicher  Machtmittel
  konnte  diesen  Gegensatz  nicht  ausgleichen,  dieser  Herrschaft  nicht  wahre
Unabhängigkeit  geben.  Im  Gegentheil  mußten  die  Päpste  auch  nach  Beseitigung
  der  kaiserlichen  Schirmvogtei  fortwährend  die  bittere  Erfahrung  machen,
daß  ihre  weltliche  Stellung  von  anderen  Mächten  als  Mittel  behandelt  ward
um  sie  zu  Schritten  zu  nöthigen,  die  sie  ohne  diesen  Druck  als  Oberhaupt  der
Kirche  nicht  gethan  hätten.  Bonifaz  VIII.,  der  die  Ansprüche  des  Papstthums
auf  Universalherrschaft  ins  Ungemeßne  steigerte,  sah  sich  hilflos  der  Mißhandlung
  Philipp's  des  Schönen  preisgegeben;  und  auf  desselben  Königs  Verlangen
mußte  Clemens  V.  den  Templer-Orden  unterdrücken,  nach  dessen  Besitzungen
Philipp  lüstern  war.  Clemens  VII.,  der  den  Schmalkaldischen  Bund  gegen
den  Vertheidiger  des  katholischen  Glaubens,  Karl  V.,  unterstützte,  mußte  die
Eroberung  und  Plünderung  Roms  durch  dessen  Landsknechte  leiden  und  nach
dieser  Demüthigung  sich  dazu  verstehen,  den  Kaiser  in  Bologna  zu  krönen.
Urban  VIII.  sah  sich  durch  die  politischen  Umstände  genöthigt,  Gustav  Adolf
zu  begünstigen,  wie  Innocenz  XI.,  Wilhelm  III.  von  England.  Ludwigs  XIV.
Botschafter  trotzte  mit  bewaffneter  Mannschaft  dem  Papste  in  seiner  Hauptstadt,
  die  Bourbonischen  Höfe  besetzten  im  18.  Jahrh.  Avignon  und  Venaissin,
Benevent  und  Pontecorvo,  um  die  Aufhebung  des  Jesuitenordens  zu  erzwingen.
  Endlich  mußte  Pius  VI.  zuwider  der  Verpflichtung,  welche  seit  1567
von  allen  seinen  Vorgängern  beobachtet  war,  im  Vertrage  von  Tolentino  1797
nicht  nur  die  Französischen  Besitzungen  des  heil.  Stuhles,  sondern  auch  die
Legationen  an  Frankreich  abtreten.

Diese  Schwäche  der  weltlichen  Herrschaft  wurde  nun  durch  ihre  inneren
Zustände  noch  gesteigert.  Im  Mittelalter  blieb  der  Kirchenstaat  ein  loses  Gefüge
  sehr  selbständiger  städtischer  und  dynastischer  Gemeinwesen,  nur  vorübergehend
  wußten  bedeutende  Inhaber  des  päpstlichen  Stuhles,  wie  Innocenz  III.,
demselben  eine  etwas  festere  Gestalt  zu  geben.  Das  wurde  allerdings  anders
nach  Begründung  der  päpstlichen  Monarchie,  welche  die  Herrschaft  der  adligen
Vasallen  brach  und  die  Selbständigkeit  der  Städte  wenigstens  sehr  beschränkte.
Aber  mit  der  Begründung  des  modernen  päpstlichen  Regierungssystems  durch
die  Congregationen  und  die  Prälatur  als  eigentliches  Beamtenthum  des  Kir-