Ergebnifse  dieser  Entwicklung.  159

chenstaats,  trat  die  anomale  Natur  dieses  Regimentes  um  so  mehr  hervor.
Die  weltliche  Herrschaft  bot  auch  in  dieser  Beziehung  einen  auffallenden  Gegensatz
  zu  der  geistlichen  Verwaltung  des  heil.  Stuhles;  während  diese  trotz  der
monarchischen  Machtwollkommenheit  des  Papstes  auf  festen  und  alten  Regeln
beruhte,  welche  die  Stabilität  bis  zur  Unbeweglichkeit  steigerten,  war  die  Regierung
  des  Kirchenstaats  dem  steten  Wechsel  der  Personen,  der  Systeme  und
Maßregeln  preisgegeben.  Einerseits  war  sie  eine  vollendete  Absolutie  ohne
feste  Institutionen  und  Traditionen,  andererseits  allen  Schwankungen  ausgesetzt.
  welche  einem  Wahlreich  eigen  sein  mußten,  an  dessen  Spitze  meist  Greise
berufen  wurden,  welche  die  kurze  Zeit  ihrer  Regierungen")  je  nach  persönlichen
  Ansichten,  Leidenschaften  und  Interessen  auszubeuten  suchten.  Selten  geschah
  es,  daß  der  neue  Papst  das  System  seines  Vorgängers  beibehielt;  um
Uebelstände  der  bisherigen  Verwaltung  zu  beseitigen,  nahm  er  das  entgegengesetzte
  an,  das  wieder  gleiche  Schwächen  nach  anderer  Seite  hin  hattes),  vollends
  waren  die  Personen  stetem  Wechsel  unterworfen,  so  daß  grade  die  einflußreichsten
  Aemter  nicht  lange  genug  in  denselben  Händen  blieben,  um  den
Inhabern  zu  gestatten,  sich  mehr  Kenntniß  und  Erfahrung  zu  erwerben  oder
die  erworbene  praktisch  zu  verwerten.  Die  privilegirte  regierende  Klasse  war
durch  eine  so  tiefe  Kluft  von  dem  Volke  geschieden,  wie  es  in  keinem  andern
Lande  der  Fall  war,  weil  sie  nicht  für  das  Wohl  desselben  regierte,  sondern
den  Staat  als  Kirchengut  im  Interesse  der  Kirche  und  des  Clerus  verwaltete.
An  die  Stelle  des  beseitigten  „großen  Nepotismus“  —  der  Verleihung  von
Lehen  an  die  Familien  der  Päpste,  —  war  der  kleine,  die  Bereicherung  derselben
  getreten.

Das  Ergebniß  war  eine  Mißregierung  unter  der  das  Land  in  den  tiefsten
wirtschaftlichen  und  geistigen  Verfall  gerieth  und  in  deren  Verurtheilung  alle  unbefangenen
  Beobachter  übereinstimmtens).  Spurlos  gingen  an  dem  Kirchenstaat
die  Reformen  vorüber,  durch  welche  die  Initiative  großer  Fürsten  im  17.  und
18.  Jahrhundert  mit  den  Mißbräuchen  des  verkommenen  Patrimonialstaates  aufräumte;
  aber  je  mehr  im  übrigen  Europa  der  moderne  Staat  sich  herausbildete,
dessen  Wesen  es  ist,  alle  Kräfte  des  Volkes  für  das  Gemeinwohl  in  einer  festen
rechtlichen  Ordnung  zusammenzufassen,  in  welcher  die  Regierung  nur  als  Organ
für  diesen  Zweck  erscheint,  um  so  mehr  mußte  ein  Regiment  als  Anachronismus
  erscheinen,  in  dem  der  Staat  nur  den  Zwecken  einer  außer  ihm  stehenden
Gewalt,  der  Römischen  Kirche,  diente.  Endlich  war  noch  eine  nachtheilige  Folge
der  weltlichen  Herrschaft,  wie  sie  sich  nach  der  Reformation  ausgebildet,  die
Italianisirung  der  obersten  Kirchenregierung;  Adrian  VI.  war  der  letzte  nichtitalienische
  Papst  gewesen;  seitdem  ist  keine  Ausnahme  von  der  Regel  mehr
gemacht,  daß  der  Souverän  eines  Italienischen  Staates  auch  Staliener  sein
mußte,  und  sehr  begreiflich  war  es,  daß  dieser  wieder  zu  seinen  Räthen  vornämlich
  Italiener  berief;  aber  sicher  ist  es  ein  innerer  Widerspruch,  wenn
die  Regierung  einer  Kirche,  die  universal  zu  sein  beansprucht,  durch  einen  bestimmten
  nationalen  Geist  beherrscht  wird.