160  Die  völkerrechtliche  Stellung  des  Papstes.

1)  Im  16.  Jahrh.  schrieb  Cardinal  Mendoza,  Erzbischof  von  Burgos  dem  König
von  Spanien:  „Ich  habe  drei  auf  einander  folgenden  Conclaven  beigewohnt  und
muß  erklären,  daß  eine  Papstwahl  mehr  eine  Schule  des  Betrugs  und  der  Bosheit,
als  der  Religion  ist.“  Gallenga,  II,  S.  294.

2)  Ganz  ebenso  Pius  IX.  in  der  Encyclicua  vom  19.  Januar  1860  vjura,  quse
ad  omnes  Catholicos  pertinente.

3)  z.  B.  Dante,  Inf.  XIX,  t.  115.  Bernhard  v.  Clairvaux  in  der  an  Eugen  III.
gerichteten  Schrift:  De  consideratione  (übersetzt  und  erläutert  von  J.  Reinkens.
1880),  der  sich  bei  der  höchsten  Auffassung  von  der  geistlichen  Stellung  des  Papstes
auf  das  Schärfste  gegen  die  Verweltlichung  der  Herrschaft  desselben  ausspricht.  Er
erinnert  ihn,  daß  Petrus  gesagt:  „Silber  und  Gold  habe  ich  nicht“  „Wollet  nicht
über  das  Volk  herrschen,  sondern  seid  ein  Vorbild  der  Heerde“.  Der  Apostel  konnte
Dir  nicht  geben,  was  er  nicht  hatte.  Und  Christus  selbst  sagt:  „Die  weltlichen
Könige  herrschen  und  die  Gewaltigen  nennt  man  gnädige  Herren,  ihr  aber  nicht
also“.  Und  wiederum:  „Niemand,  der  ein  Kriegsmann  Gottes  geworden  ist,  verflicht
  sich  in  weltliche  Händel“.  Und  er  tadelt  den  von  ihm  so  geliebten  Papft,
seinen  einstigen  Schüler,  daß  seine  Herrschaft  so  wenig  dem  Vorbilde  Petri  entspreche.
  „Täglich  hallt  Dein  Palast  wider  von  den  Gesetzen,  aber  von  den  Gesetzen
Justinians,  nicht  des  Herrn“.  (I,  4)  „Ungläubige  und  Zerstörer  find  bei  Dir.
Vom  Petrus  weiß  man  nicht,  daß  er  einmal  mit  Edelsteinen  geschmückt,  oder  in
seidenen  Gewändern  prunkend  einhergeschritten  sei,  auch  nicht  mit  Gold  bedeckt,
nicht  auf  weißem  Rosse,  nicht  umgeben  von  Nobelgarden,  nicht  umringt  von  lärmender
  Dienerschaar.  In  all'  diesen  Dingen  bist  Du  nicht  dem  Petrus  nachgefolgt,
sondern  dem  Constantin“.  (IV,  3)  „Nun  gehe  also  hin  und  wage  es  als  Herrschender,
  Dir  den  Apostolat  oder  als  ein  Nachfolger  der  Apostel  die  Herrschaft  über
etwas  anzumaßen.  Offenbar  wird  Dir  Eines  von  Beiden  verboten.  Willst  Du
Beides  zugleich  haben,  so  richtest  Du  Beides  zu  Grunde“.  (II,  6).

4)  Nach  Döllingers  Berechnung  (S.  537)  dauerte  die  Regierung  eines  Papstes
durchschnittlich  neun  Jahre.

5)  „Die  Päpste  sind  in  Bezug  auf  die  Grundlagen  ihrer  Macht  immer  dieselben,
  aber  in  den  Mitteln  und  Wegen,  ihre  Zwecke  zu  erreichen,  unterscheidet  sich
der  Nachfolger  meistens  von  dem  Vorgänger".  (Ranke,  Weltgesch,  5,  11  S.  32).

6)  Man  vergleiche  die  in  der  Schrift:  Le  gonvernement  temporel  des  Papes,
jugé  par  la  diplomatie  française,  mitgetheilten  Depeschen  der  Französischen  Gesandten
seit  1667,  die  Lettres  familières  des  Präsfidenten  de  Brosses  II,  452.  465.  Während
der  10½  jährigen  Regierung  Clemens  XIII.  sollen  nicht  weniger  als  4000  Mordthaten
  begangen  sein.  Den  barbarisch  strengen  Strafen  gegenüber  standen  die  Asylrechte
  und  die  Privilegien  gewisser  Brüderschaften  verurtheilte  Verbrecher  aus  dem
Gefängniß  zu  befreien,  wofür  sich  dann  ein  förmlicher  Tarif  je  nach  der  Art  des
Verbrechens  bildete,  für  40  Scudi  kam  ein  Mann  frei,  der  zu  10  jähriger  Galeerenstrafe
  verurtheilt  war  (uvgl.  Silvagni,  La  Corte  et  la  Società  Romana,  XVIII  e
XIX  secoli).

5  38.
Der  Kirchenstaat  von  1815  bis  zu  seinem  Untergang.

Diese  Mißstände  steigerten  sich  noch,  als  nach  den  Stürmen  der  Französischen
  Revolution,  welche  zur  völligen  Einverleibung  des  Kirchenstaats  in  das