Der  Kirchenstaat  von  1815  bis  zu  seinem  Untergang.  163

der  Ereignisse  gegenüber  ebenso  illusorisch  wie  die  Lösung  der  eigentlich  Römischen
  Frage,  welche  der  Kaiser  vorschlug.  Die  Vorschläge  der  von  ihm  eingegebenen
  Flugschrift  „Le  Pape  et  le  Congrese  zeigten  wohl  Einsicht  in  die
Schwierigkeiten  des  Problems,  in  wie  weit  die  weltliche  Gewalt  dem  Papste
zur  Ausübung  seiner  geistlichen  Macht  nothwendig  ist,  stellten  aber  den  Widerypruch
  der  gegebenen  Verbindung  dieser  beiden  Seiten  des  Papstthums  mit  dem
modernen  Staatsbegriff  in  das  schärfste  Licht,  indem  anerkannt  wurde,  daß
einerseits  eine  nationale  Stellung  und  repräsentative  Regierung  unvereinbar
mit  der  allgemeinen  geistlichen  Oberherrschaft  des  Papstes  seien,  andererseits
aber  für  die  Unabhängigkeit  derselben  eine  gewisse  weltliche  Herrschaft  nothwendig
  sei  und  die  Lösung  dann  darin  gefunden  ward,  diesen  Besitz  so  klein
als  möglich  zu  machen,  indem  man  denselben  auf  Rom  beschränke,  wo  die  Regierung
  des  heil.  Vaters  ein  Abbild  seiner  kirchlichen,  eine  väterlich  unbeschränkte
  sein  würde,  während  zu  den  Kosten  der  kirchlichen  Verwaltung  die
verschiedenen  katholischen  Staaten  verhältnißmäßig  beitragen  sollten.  Begreiflicher
  Weise  konnten  derartige  Vorschläge  weder  bei  der  Curie,  noch  bei  den
Italienern  Gehör  finden,  die  erstere  protestirte  entrüstet  dagegen  und  blieb  bei
dem  Verlangen  der  Wiederherstellung  ihres  bisherigen  Besitzstandes,  die  letzteren
wollten  nichts  davon  wissen,  die  Römische  Bevölkerung  dem  Interesse  der  katholischen
  Welt  zu  opfern,  um  die  geistliche  Souveränetät  sicher  zu  stellen.  So
nahmen  die  Ereignisse  ihren  Gang;  nachdem  sofort  nach  dem  Rückzug  der
Oesterreicher  die  Legationen  aufgestanden  und  sich  unter  Victor  Emanuel  gestellt
  hatten,  rückte  Sardinien  1860  in  die  Marken  ein  und  durch  den  Tag
von  Castelfidardo  fand  der  Papst  seine  Herrschaft  auf  das  im  engeren  Sinne
sogen.  Patrimonium  Petri  beschränkt,  etwa  ein  Dritteil  des  bisherigen  Kirchenstaates
  mit  sehr  unbestimmten,  nach  Gutdünken  der  Französischen  Besatzung  gezogenen
  Grenzen.  In  diesem  Stadium  blieb  die  Frage  thatsächlich  bis  1870  8),
denn  Garibaldis  zwei  Versuche,  dieselbe  mit  dem  Schwerte  zu  lösen,  hatten  so
wenig  Erfolg  als  die  zwischen  diese  fallende  September-Convention  von  1864,
welche  suchte  einen  modus  vivendi  herzustellen;  die  zweite  Schilderhebung  Garibaldis
  führte  die  Franzosen  nach  Rom  zurück  und  erst  nach  den  entscheidenden
  Niederlagen  Frankreichs  von  1870  fand  Italien  den  Muth,  das  gleich  zu
Anfang  des  Krieges  geräumte  letzte  Drittel  des  Kirchenstaates  zu  besetzen  und

1)  Art.  103  des  Acte  final  du  Congrèes  de  Vienne  (Martens,  Nouv.  Rec.  VI,
p.  425).  Von  einer  Garantie  der  Mächte  für  diesen  Besitzstand  ist  hier  nicht  die
Nede.  Es  wird  üÜberhaupt  nur  gesagt,  daß  die  Marken  mit  Camerino  und  den  zu
ihnen  gehörigen  Gebieten  sowie  Benevent  und  Pontecorvo  dem  heil.  Stuhle  zurückgegeben
  werden  und  derselbe  wieder  in  den  Besitz  der  Legationen  Ravenna,  Bologna
und  Ferrara  treten  soll,  mit  Ausnahme  des  Ferrarischen  Theils,  der  auf  dem  linken
Poufer  liegt.  Zugleich  ward  das  Oesterreichische  Besatzungsrecht  in  Ferrara  und  Comachio
  festgesetzt;  Avignon  blieb  bei  Frankreich.

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