166  Die  völlerrechtliche  Stellung  des  NPapftes.

und  werden  als  das  Ergebniß  eines  zweiseitigen  Vertrages  betrachtet  »a  compenso
  alla  rinunzia  dellesercizio  e  possesso  del  dominio  temporaler.

9)  Bei  Meinungsverschiedenheiten  (in  caso  di  diflcoltà)  könnte  auch  die
Garantie  der  katholischen  Mächte  angerufen  werden  —  wozu  jedoch  Cavour
bemerkt,  daß  er  nur  gute  Dienste  und  Vermittlung  zulassen  könne,  niemals
eine  Garantie  oder  ähnliche  Verbindlichkeiten,  welche  Vorwände  zu  Conflicten
oder  fremden  Eimmischungen  geben  könnten.  —

Man  hat  hier,  wie  aus  der  weiteren  Darlegung  zu  ersehen  ist,  die  Anfänge
  des  späteren  Garantiegesetzes,  weniger  ausgeführt,  aber  mit  primcipiell
mannigfach  größeren  Zugeständnissen,  als  das  letztere  gewährte.  Der  zweite
Theil  behandelt  die  Verwirklichung  den  Grundsatzes  der  freien  Kirche  im  freien
Staate  von  den  liberalsten  Gesichtspunkten  und  ist  in  mancher  Hinsicht  eingehender
  ausgeführt  als  die  betreffenden  Bestimmungen  des  Garantiegesetzes-Nachdem

  der  Cardinal  Santucci  sich  überzeugt  hatte,  daß  diese  Anerbietungen
  durchaus  ehrlich  gemeint  seien,  erklärte  er,  daß  dieselben  vielleicht  nicht
alle  annehmbar  seien,  aber  daß  sie  eine  Grundlage  bildeten,  auf  der  zu  unterhandeln
  man  seiner  Ansicht  nach  nicht  ablehnen  dürfe  und  daß  er  es  demnach
als  seine  Pflicht  erachte,  dem  Papste  nachdrücklich  (fortamente)  davon  zu  reden.
Dies  that  er  am  10.  Januar  1861  und  erklärte  Pius  IX.  offen,  daß  er  es
nicht  für  möglich  halte  die  weltliche  Herrschaft  zu  retten,  daß  aber  durch  die
Fügung  der  Vorsehung  der  Kirche  neue  Mittel  geboten  seien,  durch  welche  man
aus  der  drohenden  und  unvermeidlichen  Katastrophe  Vortheile  ziehen  könne.
Die  Mittheilung  des  Inhaltes  des  Memorandums  bewegte  den  Papst  sehr  und
er  forderte  Santucci  auf  die  Sache  mit  dem  Cardinal  Antonelli  zu  besprechen.
Santucci,  der  wußte,  daß  der  Staatssecretär  jedem  Ausgleich  entgegen  sei,  berief
sich  darauf,  daß  er  versprochen,  die  Mittheilung  geheim  zu  halten,  aber  der
Papst  ließ  Antonelli  rufen,  der  sich  auf  das  entschiedenste  gegen  jede  derartige
Unterhandlung  erklärte  und  auf  alle  Vorstellungen  Santuccis  erwiderte,  ehe
man  diesen  Weg  betrete,  müsse  der  Papst  erst  alle  Cardinäle  von  dem  bei
ihrem  Eintritt  ims  heil.  Collegium  geleisteten  Eide,  nie  eine  Verminderung
des  Kirchenstaates  vorzuschlagen,  entbinden.  Pius  begnügte  sich  darauf  zu  erwidern:
  „Thut  das,  was  euch  das  beste  für  das  Wohl  der  Kirche  dünkt“,  die
Unterhandlung  zog  sich  noch  etwas  hin,  war  aber  thatsächlich  durch  den  Widerstand
  Antonellis  gescheitert.  Alle  späteren  Versuche  der  Nachfolger  Cavour's
zu  einer  Einigung  mit  der  Curie  zu  gelangen,  hatten  dasselbe  Schicksals)  und
ebensowenig  wurde  über  die  eigentliche  Frage  der  Zukunft  der  weltlichen  Herrschaft
  eine  Verständigung  mit  Frankreich  erzielt,  denn  die  September-Convention
  von  1864  berührte  dieselbe  mit  keinem  Worte.

Jedenfalls  aber  entsprach  die  Besitzergreifung  von  1870  dem  Programm
Cavour's##)  so  wenig  als  der  Verpflichtung,  welche  Italien  in  jener  Convention
übernommen,  das  päpstliche  Gebiet  nicht  anzugreifen  und  jeden  Angriff  von
Außen  auf  dasselbe  zu  hindern.  In  der  Thronrede  von  1866  hatte  der  König
Victor  Emmanuel  erklärt,  daß,  nachdem  die  Französischen  Truppen  gemäß  der