184  Die  völkerrechtliche  Stellung  des  Papstes.

Die  Hoffnung  der  Italiener,  daß  ein  gemäßigter  Papst  sich  mit  den  vollendeten
  Thatsachen  eher  abfinden  werde  als  Pius  IX.,  dem  man  es  verzieh,
wenn  er  den  persönlich  erlittenen  Verlust  der  weltlichen  Herrschaft  nicht  verschmerzen
  konnte,  ist  getäuscht.  Die  Verschiedenheit  der  beiden  Persönlichkeiten
ist  allerdings  eine  durchgreifende.  Leo  XIII.  ist  weise,  maßvoll  in  Worten
und  Handlungen,  ein  politischer  Kopf,  der  nachgiebt  wo  es  möglich  und  ersprießlich
  erscheint.  Er  rechnet  nicht  wie  die  Zelanti  auf  einen  allgemeinen
Umsturz  oder  fremde  Intervention,  welche  ihm  die  Herzen  der  Italiener  vollständig
  entfremden  würde,  er  strebt  ihre  Sympathieen  wiederzugewinnen  durch
Errichtung  von  Schulen  und  wohlthätigen  Anstalten  und  bemüht  sich  darzuthun,
  daß  das  Papstthum  kein  Feind,  sondern  der  beste  Freund  Italiens  sei.
Er  vermeidet  deshalb  auch  unnöthige  Herausforderungen  durch  Excommunica-=tionen
  und  Anathemas,  von  denen  er  sich  doch  keine  großen  Wirkungen  versprechen
  kann  und  begnügt  sich  gegen  vorkommende  Verletzungen  seiner  und
der  kirchlichen  Rechte  zu  protestiren.  Aber  in  Bezug  auf  das  Princip  der
weltlichen  Herrschaft  hat  er  jedes  Zugeständniß  stets  und  bestimmt  abgewiesen,
ja  ein  wesentlicher  Zweck  seiner  Nachgiebigkeit  in  kirchlichen  Fragen  andrer
Staaten,  scheint  zu  sein,  Italien  zu  isolieren.  So  hat  in  einer  Allocution
vom  März  1884  der  Papst  hervorgehoben,  daß  die  weltliche  Hetrschaft  außer
ihrem  legitimen  Ursprung  und  ihrem  klaren  Rechte,  einen  eigenartigen  Charakter
  besitze,  der  keiner  andern  Regierung  zukomme,  weil  sie  die  sichere  und
dauernde  Freiheit  des  apostolischen  Stuhles  in  der  Auslübung  seines  erhabenen
und  obersten  Amtes  sichere  und  jedermann  wisse,  daß  eine  Einbuße  an  dieser
weltlichen  Macht  der  Päpste  jederzeit  von  einer  Verminderung  ihrer  Freiheit
begleitet  gewesen  sei.  Ebenso  erklärte  er  am  4.  Juni  1885  in  seiner  Antwort
auf  eine  Adresse  bei  Gelegenheit  des  Centennariums  Gregor's  VII.,  die  erhabene
  Idee,  welche  das  Lebensprincip  der  Kämpfe  des  Papstthums  mit  den
Mächtigen  der  Welt  bilde,  sei,  daß  Christi  Braut  keine  Sclavin  sein  dürfe.
Der  stets  fortdauernde,  nur  nach  Zeit  und  Mitteln  wechselnde  grimmige  Kampf
gegen  die  Kirche  hat  sich  nun  in  allerneuester  Zeit  zum  Ziele  gesetzt,  die
weltliche  Herrschaft  des  apostolischen  Stuhles  zu  vernichten,  und  man  verfolgt
dies  Ziel  mit  allen  Ränken  und  Hinterlist,  und  doch  ist  die  weltliche  Herrschaft
  des  heiligen  Stuhles  das  von  der  göttlichen  Vorsehung  auserwählte
Mittel  zur  Vertheidigung  und  Wahrung  der  Freiheit  des  Oberhauptes  der
Kirche;  um  dieser  Freiheit  willen,  nicht  aus  irdischem  Ehrgeiz  oder  aus  Sucht
nach  menschlicher  Herrschaft,  haben  Unfere  Vorgänger  gekämpft  und  kämpfen
auch  Wir.  Die  hohe  Wichtigkeit  dieser  Freiheit  flößt  dem  Stellvertreter  Christi
jene  Festigkeit  ein,  welche  die  Welt  nicht  begreifen  kann,  und  welche  inmitten
der  größten  Schwierigkeiten  ein  Unterpfand  des  künftigen  Sieges  ist.  Es  ist
eine  Thorheit  und  eine  Gottlosigkeit  zugleich,  das  Römische  Papstthum  zu  bekämpfen
  und  die  Rechte  des  heiligen  Stuhles  unter  die  Füße  zu  treten,  unter
dem  Vorwande,  man  erstrebe  das  Beste  Italiens,  wie  man  heute  zu  sagen  beliebt;
  so  etwas  ist  nur  möglich  durch  die  Umtriebe  der  Sectirer,  die,  in  die