Historische  Uebersicht  und  Entwickelung.  283

noch  diejenige  v.  Holtzendorff's  (Encyklopädie  der  Rechtswissenschaft;  7.  Das
Europäische  Völkerrecht  5  38  S.  954)  beizufügen,  welcher  nach  Constatirung  des
gegenwärtigen  Standes  der  Frage  und  Bezeichnung  der  noch  weiterer  Aufhellung
bedürftigen  Punkte  fortfährt:  „Das  angemessene  Ziel  der  weiteren  Rechtsentwickelung
  ist  in  der  Anerkennung  der  freien  Stromschifffahrt  für  alle  Nationen  auf  allen
schiffbaren  Strömen  zu  finden  ohne  Unterschied,  ob  sie  das  Gebiet  eines  oder  mehrerer
  Staaten  durchschneiden,  vorbehaltlich  der  militärischen  Sicherheit  im  Kriege  und
der  Zollinteressen  im  Frieden.“

2)  Vgl.  Heffter,  Europäisches  Völkerrecht,  Einleitung,  §  2.  —  Es  ist  dies  der
vonus  chpa  im  Briefe  Pauli  an  die  Römer  (II  14—  15):  10ra#  yd#  44½
rd  1##y  vronor  Trorra  Ho#t  rob  é#ort  otchet,  obrot  IOkton  #  Txr#rse
G##%#rolg  ####dn  váäkog,  olre#eg  #4####ra  #o  Joro#  vro  „d##o  Joadzxzro  d#  raig
xa#d###g  aörch,  cotaoropooyg  abrch#  rüg  corecchhosceg.“  Philo  hat  das  gleiche
Gesetz  im  Auge,  wenn  er  sagt  (B.  éd.  Paris  p.  871):  „Wáuog  d3  doroche  6  o.
W————————2———.——t“fNzum—.
#ordot,  4%  ror  decror,  414“  ö6x’  daunrdro,  Hü###  dpeaprog  4  d#wourder
Garosh  roxgechesg.  #  Das  ist  nach  unserer  Auffassung  das  natürliche  Völkerrecht,  auf
welches  die  schöne  Definition,  die  Grotius  vom  Völkerrecht  gab,  Anwendung  findet:
„Jus  Daturale  est  dictatum  rectae  rationis,  indicans  actui  alicui  ex  ejus  convenientia
  aut  disconvenientia  cum  ipsa  natura  rationali,  inesse  moralem  turpitudinem
  aut  necessitatem  moralem,  ac  consequenter  ab  auctore  naturae  Deo
talem  actum  aut  vetari  aut  praecipi.  Barbeyrac  übersetzt  .  avec  une  nature
  raisonnable  et  sociables  und  rechtfertigt  dies  mit  dem  Sinne,  den  der
Autor  weiter  unten  (§5  12,  1  und  folgendes  Kap.  8  1,  3)  mit  diesen  Worten  verbindet
  und  damit,  daß  allem  Anscheine  nach  der  Abschreiber  oder  die  Drucker  diese
beiden  Worte  Übersprangen,  wie  dies  auch  an  anderen  Stellen  geschah.  S.  auch
Calvo  (Dictionn.  de  dr.  intern.  publ.  et  priv.  Berlin  1885.  Vol.  1  p.  179)
bezüglich  des  Consensus  gentium,  den  er  als  einmüthige  Annahme  und  wechselseitige
  praktische  Bethätigung  gewisser  Grundsätze  definirt,  welche  kein  Staat,  der  in
regelmäßiger  und  dauernder  Weise  am  internationalen  Verkehr  Theil  nehmen  will,
verläugnen  kann.  „Ein  Staat“,  fährt  er  fort,  „der  sich  dem  zu  entziehen  suchte,
würde  damit  seine  Beziehungen  zu  den  anderen  Staaten  stören;  durch  diese  Isolirung
  und  diesen  Widerstand  würde  er  sich  aber  nicht  von  der  Verbindlichkeit  losmachen,
  seinen  Pflichten  gegen  jene  nachzukommen.“

4)  Heffter  (a.  a.  O.),  9  2.  —  Nach  demselben  bestimmt  anfünglich  jeder  Staat
von  sich  selbst  aus  die  Richtschnur  für  seine  auswärtigen  Beziehungen;  aber  sobald
er  aus  der  Isolirung  heraustritt,  bindet  ihn  für  seinen  auswärtigen  Verkehr  eine
gemeinsame  Norm,  welcher  er  sich  nicht  mehr  zu  entziehen  vermag.  Dieselbe  ergreift
je  nach  der  Culturstufe  des  Volkes  ein  engeres  oder  weiteres  Gebiet;  sie  beruht  auf
der  Nothwendigkeit  oder  auf  rein  materiellen  Bedürfnissen,  entlehnt  aber  mit  ihrer
Entwickelung  ihre  Autorität  und  ihren  Nutzen  aus  der  Ethik;  auf  wechselseitige  ausdrückliche
  oder  stillschweigende  oder  wenigstens  präsumirte  Zustimmung  der  Staatengesellschaft
  gegründet,  wurzelt  ihre  Stärke  in  der  gemeinsamen  Ueberzeugung,  daß
jedes  Glied  dieser  Gesellschaft  unter  analogen  Umständen  das  Bedürfniß  fühlt,  sei
es  aus  materiellen  oder  aus  ethischen  Gründen  so  und  nicht  anders  zu  handeln.
Es  giebt  nach  Heffter  (Einl.  §  8)  ein  wechselseitiges  Rechtsverhältniß  zwischen  auf
gleicher  Culturstufe  befindlichen  Staaten,  das  aus  einer  inneren  Nothwendigkeit  ent-