Von  der  Französischen  Revolution  bis  zum  Wiener  Congreß.  293

Flüssen  unterstützten,  denen  ein  hervorragendes  Verdienst  um  eine  im  Sinne
der  Freiheit  fortschreitende  Entwickelung  dieser  Frage  zuerkannt  werden  muß.)

Diese  Entwickelung  begann  erst  am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts,  als
zum  erstenmale  in  Europa  die  Stromfrage  gelegentlich  der  denkwürdigen  Verhandlungen
  über  die  freie  Schifffahrt  auf  der  Schelde  zwischen  Oesterreich  und
den  Niederlanden  aufgeworfen  wurde.)

So  groß  war  indessen  noch  damals  die  Macht  der  mittelalterlichen  Institutionen,
  daß  trotz  der  Bemühungen  Oesterreichs  zu  Gunsten  seiner  neuen
Belgischen  Unterthanen  durch  den  unter  Frankreichs  Vermittlung  am  8.  November
  1785  unterzeichneten  Vertrag  von  Fontainebleau  die  Grundsätze  des
Westfälischen  Friedens  bestätigt  -  und  die  untere  Schelde,  von  Saftingen  bis
zum  Meere  für  die  Belgischen  Provinzen  gesperrt  wurde.4)  Nicht  lange  darauf
  brach  die  Hochfluth  des  Jahres  1789  herein.

1)  Friedensvertrag  von  Münster,  8  XIV.  Der  Begriff  der  res  communes
omnium  gentium  war  damals  schon  derart  in  Vergessenheit  gerathen,  daß  die  Republiken
  Genua  und  Benedig  das  Eigenthum  am  Meere  beanspruchten  Ugl  auch
bei  Engelhardt,  S.  17  ff.,  eine  sehr  interessante  Darstellung  des  beklagenswerthen
Zustandes,  in  welchen  durch  die  Eifersucht  und  den  kleinlichen  Particularismus  der
Uferstaaten  die  Schifffahrt  auf  dem  Rhein  und  der  Elbe  gerathen  war.

2)  Die  Abhandlung  De  mari  libero  stammt  aus  dem  Jahre  1609.  —  Seine
Ansicht  über  die  Stromschifffahrt  ist  im  Jus  belli  ac  pacis,  L.  II  c.  II  5  TIII
niedergelegt  Vgl.  Vattel,  Droit  des  gens,  L.  II  eb.  IX  §9  126—180;  ch.  IIX
56  132—  134.  —  Pufendorf,  De  jure  naturae  et  gentium,  L.  III  c.  1II
88  3  6.

2)  Bal  Wheaton,  Bistoire  des  progres  du  droit  des  gens,  I  p.  345  s.;
ferner  mein:  Cours  d’eau,  p.  99  —100.  —  Zu  gleicher  Zeit  entstand  in  Amerika  dieselbe
  Frage  zwischen  Spanien  und  den  Vereinigten  Staaten  bezüglich  des  Misstsstppi.
Siehe  Wheaton,  (a.  a.  O.)  II  S.  191—195.

4)  Bertrag  von  Fontainebleau  vom  8.  November  1785,  Art.  VII.

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Von  der  Französischen  Revolution  bis  zum  Wiener
Congreß  (1792  —1815).

Die  durch  die  früheren  Verträge  aufrecht  erhaltenen  Beschränkungen  wurden
  mit  einem  Federstriche  durch  das  Decret  des  republicanischen  Conseil
exécutif  provisoire  beseitigt  und  damit  die  Schifffahrt  und  der  Handelsverkehr
  auf  der  Schelde  und  der  Maas  freigegeben;  dabei  wurde  als  Grundsatz
aufgestellt,  »qu'  une  nation  ne  saurait  sans  injustice  prétendre  au  droit
d'occuper  exclusivement  le  canal  d'une  rivière  et  d’empecher  due  les
peuples  voisins  qui  bordent  les  rivages  supérieurs  ne  jouissent  du  meme
avantage.“  Das  denkwürdige  Actenstück  trägt  das  Datum  des  16.  November