300  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Grundsätze  einen  thatsächlichen  großen  Fortschritt  für  die  Frage  der  Stromfreiheit.
  In  seinen  Artikeln  15  und  16  bestimmt  derselbe,  daß  vorbehaltlich
der  Polizei=  und  Quarantainevorschriften  der  freien  Schifffahrt  auf  der  Donau
kein  Hinderniß  irgend  welcher  Art  in  den  Weg  gelegt  werden  sollte  und  rücksichtlich
  der  an  der  Mündung  zu  erhebenden  Abgaben  sowie  überhaupt  in  jeder
Hinsicht  die  Flaggen  aller  Nationen  auf  dem  Fuße  der  Gleichberechtigung  zu
behandeln  seien.  Die  am  7.  November  1857  von  den  Uferstaaten  unterzeichnete
  Schifffahrtsacte  trug  dem  gleichwohl  nicht  Rechnung  und  gab  so  zuerst
den  Anlaß  zu  internationalen  Schwierigkeiten,  welche  heute  noch  nicht  völlig
beglichen  sind.))

Die  Frage  der  Stromschifffahrt  gelangte  in  Amerika,  fast  zur  selben
Zeit,  wo  Josef  II.  in  Europa  die  Eröffnung  der  unteren  Schelde  für  die
Schifffahrt  beanspruchte,  zu  einer  von  weitgreifenden  Principien  getragenen
und  im  wahren  freiheitlichen  Sinne  den  Wiener  Verträgen  entsprechenden
Lösung  endgültiger  Art.  Die  gewaltigen  Stromläufe  der  neuen  Welt,  und
zwar  nicht  nur  die  verschiedene  Staaten  begränzenden  oder  durchschneidenden,
sondern  auch  die  nur  einem  einzigen  Territorium  angehörigen,  wurden  nach
und  nach  dem  allgemeinen  Verkehr  eröffnet.")  Amerika  ist  ohne  Zweifel  berufen,
  den  Gedanken  der  freien  Stromschifffahrt  und  der  ungehinderten  wirthschaftlichen
  Ausnutzung  der  großen  Wasserläufe  im  weitesten  Umfange  zu  verwirklichen,
  um  so  mehr  als  diese  Frage  in  Südamerika  aufs  engste  mit
der  unabhängigen  Existenz  mehr  als  eines  Staates,  deren  hauptsächliche  und
vielfach  einzige  Handelsstraßen  die  Ströme  bilden,  verknüpft  ist.)

Sowohl  in  der  neuen  wie  in  der  alten  Welt  existirt  nunmehr  zur  Erreichung
  dieses  Zieles  eine  vertragsmäßige  Grundlage,  welche  die  seit  1815
erreichten  Fortschritte  ergänzt.  Die  am  26.  Februar  1885  in  Berlin  unterzeichnete
  Conferenzacte  beschränkt  die  in  ihr  ausgesprochenen  großen  freiheitlichen
  Grundsätze  für  den  Augenblick  zwar  auf  die  Afrikanischen  Ströme,  sie
wird  indessen,  wo  immer  unsere  Frage  auftaucht,  als  Grundlage  und  Richtschnur
  zur  endlichen  Lösung  dienen.“)

1)  Wurm,  Fünf  Briefe.  —  Heffter  (Gesscken  1  K.  II  8  77  S.  180).  Infolge
  der  von  Holland  bezüglich  des  Rheins  anläßlich  der  Auslegung  der  Worte
"jusqu'’  à  la  mers  veranlaßten  Streitigkeiten,  war  sowohl  auf  diesem  Strome,  als
auf  der  Elbe  und  Weser  die  Binnenschifffahrt  ein  Privileg  der  Uferstaaten  geblieben.
Die  Elbschifffahrtsacte  von  1821  stand  in  offenbarem  Gegensatze  zu  den  in  Wien
aufgestellten  Regeln;  Hannover  verweigerte  die  Anerkennung  der  Competenz  der
Commission  bezüglich  des  Stader  Zolles  mit  der  Behauptung,  derselbe  sei  ein  Seezoll.
  Die  Regelung  erfolgte  1843  und  auf  Grund  einer  Convention  vom  72.  Juni
1861  zwischen  Hannover  und  den  betheiligten  Staaten  wurde  derselbe  im  Wege  der
Ablösung  beseitigt.  Die  Vertheilung  der  Ablösungssumme  von  2857  338  /8  Thaler
siehe  in  Bluntschli's  Deutschem  Staatswörterbuch,  Art.  Schifffahrtsgesetze,  Bd.  IX