Vom  Wiener  Congreß  bis  zur  Gegenwart.  301

S.  219,  220.  In  Ausführung  des  Art.  54  der  Deutschen  Reichsverfassung  wurden
die  Schifffahrtsabgaben  auf  der  Elbe  (Elbzölle)  durch  das  Gesetz  vom  11.  Juni  1870
unter  Entschädigung  des  Großherzogthums  Mecklenburg-Schwerin  und  des  Herzogthums
  Anhalt  vollständig  aufgehoben.  Hirth,  Annalen  1869,  S.  430  ff.,  1871,
S.  709  ff.  —  Der  Scheldezoll  wurde  1868  gleichfalls  auf  dem  Wege  der  Ablösung
beseitigt.  Der  Sundzoll  war,  als  der  erste  von  allen,  schon  vurch  Vertrag  vom
14.  März  1857  gegen  eine  an  Dänemark  geleistete  Entschädigung  von  nahezu  dreißig
Millionen  Dänischer  Thaler  aufgehoben  worden.  Bluntschli,  D.  Staatswörterbuch,
Art  Schifffahrtsgesetze,  Bd.  IX  S.  225.

2)  Erst  die  revidirte  Schifffahrtsacte  von  1868  hat,  wenn  auch  noch  unvollkommen,
  nach  länger  als  einem  halben  Jahrhundert  den  an  sich  so  klaren  Satz  des  Art.  5
des  Pariser  Friedens  vom  30.  März  1814  zur  Geltung  gebracht,  daß  #la  navigation
sur  le  Rhin  du  point  où  il  devicnt  Dnavigable  jusqu'd  la  mer  et  réciproquement
sers  libre  de  telle  sorte  qu'  elle  ne  puisse  etre  interdite  Apersonne  Mit
Unrecht  behaupten  Heffter  und  Wheaton,  daß  durch  die  Mainzer  Convention  von  1831
die  Frage  endgiltig  entschieden  worden  sei.  Noch  1868  drang  Preußen  Holland  gegen-Über
  auf  Anerkennung  der  Gemeinschaftlichkeit  der  jenseits  des  Leck  und  der  Waal  bis
nach  Gorkum  und  Krimpen  gelegenen  Mündungsflußtheile  jener  Arme,  welche  unterhalb
  dieser  beiden  Häfen  Mervede  und  neue  Maas  heißen.  Holland  verweigerte  dieses
Zugeständniß,  verpflichtete  sich  aber  freiwillig  für  die  Rheinschiffe  diese  Stromtheile
offen  zu  halten,  sowie  die  zwischen  Dordrecht,  Rotterdam  und  Helvoetsluis  liegenden
Mündungen  in  schiffbarem  Zustande  zu  erhalten.  Engelbardt,  Fleuves  internat.
  p.  60.

2)  Der  Londoner  Vertrag  vom  10.  März  1888  hat  die  Zustimmung  Rumäniens
noch  nicht  erlangt.

4)  Spanien  beabsichtigte  die  Vereinigten  Staaten  aus  dem  Gebiete  des  Mississippi
zwischen  Florida  und  Louisiana  auszuschließen.  Das  Cabinet  von  Walhington  behielt
schließlich  durch  den  Vertrag  von  San  Lorenzo  el  Real  (1795)  gegenüber  diesem
Mißbrauche  des  Ufereigenthumes  Recht.  Martens,  R.  M.  II  105  art.  IV.

5)  Der  Rio  de  la  Plata  ist  seit  1853,  der  Amazonenstrom  seit  1867  dem  allgemeinen
  Berkehre  geöffnet.

6)  Allerdings  hat  der  Russische  Bevollmächtigte  bei  diesem  Gegenstande  in  formellster
  Art  Vorbehalte  gemacht,  die  von  dem  Präfidenten  der  Conferenz  auch  genehmigt
wurden  (Protocoll  Nr.  5  S.  8—11).  Die  Thatsachen  und  der  Fortschritt  der  Humanität
  sind  indessen  mächtiger  als  Vorbehalte  der  Diplomaten  und  auch  hier  gilt  das
Wort  Heffters  (1  K.  11  §  78  S.  180)  daß  „die  Principien  schließlich  über  den
Particularismus  siegen“.