356  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

II.  Bie  Ströme  Amerikas.')

8  79.

A.  Der  Mississippi.  —  B.  Der  St.  Lorenzstrom.  —  C.  Der  Rio  de  la  Plata.  —
D.  Der  Amazjonenstrom.  —  E.  Der  nio  Grande.

A.  Der  Mississippi.

Literatur:  Pbhillimore,  Commentaries  upon  international  Lav  I.  p.  181
—182.-H.  Wheaton,  Histoire  du  progrèes  du  Droit  des  gens  II,  p.  191
—  195.  —  Jefferson's  Instructions  to  the  commissioners  appointed  to  negociate
  with  the  court  of  Spain  in  Waite's  American  State  papers  Vol.  X,
p.  135—140.  —  Wheaton.  Elements  of  international  Law,  ed.  A.  C.  Boyd.
London  1878,  88  200  —  202  p.  262  —  266.  —  W.  E.  Hall,  loternational
Law.  Orford  1880.  p.  107.  —  Eugeèene  Schuyler,  American  Diplomacy.
New  Tork  1886.  p.  265  —  281  (Geschichte  der  den  Mississippi  betreffenden
Unterhandlungen  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Spanien.)

Zur  nämlichen  Zeit  als  Kaiser  Josef  II.  in  Europa  die  Freiheit  der
Schelde  zu  Gunsten  seiner  Belgischen  Unterthanen  forderte,  kam  die  Frage  der
freien  Stromschifffahrt  auch  jenseits  des  Oceans  in  Fluß.  Durch  den  Vertrag
  von  Paris  vom  Jahre  1763  hatte  Frankreich  Canada,  und  Spanien
Florida  an  Großbritannien  abgetreten;)  die  Engländer  erhielten  das  Recht  auf
dem  Mississippi  in  seiner  ganzen  Ausdehnung  Schifffahrt  zu  treiben,  ohne
einer  Abgabe  unterworfen  zu  sein;  kurze  Zeit  später  trat  Frankreich  Louisiana
an  Spanien  ab  und  durch  den  Pariser  Vertrag  von  1783  erhielt  es  auch
Florida  zurück.3)  Nachdem  sich  diese  Macht  so  im  Besitze  der  Mississippimündungen
  befand,  beanspruchte  sie  das  ausschließliche  Recht  auf  der  von  seinem
Gebiete  eingeschlossenen  Stromstrecke  Schifffahrt  zu  treiben.  In  Voraussicht
dessen  hatte  Art.  8  des  Vertrages  von  1783,  wodurch  die  Unabhängigkeit  der
Vereinigten  Staaten  festgesetzt  wurde,  auch  bestimmt,  daß  die  Schifffahrt  auf
dem  Mississippi  für  immer  frei  und  den  Britischen  Unterthanen  sowie  auch  den
Bürgern  der  Vereinigten  Staaten  ungehindert  gestattet  sein  sollte  Auf  Grund
dieses  Artikels,  sowie  der  früheren  Verträge  und  der  allgemeinen  völkerrechtlichen
  Grundsätze  wollte  das  Cabinet  von  Washington  nicht  auf  die  Forderung
Spaniens  eingehen,  sondern  behauptete,  daß  gleichwie  die  freie  Seeschifffahrt
jedem  gestattet  sei,  die  freie  Stromschifffahrt  nothwendig  jedem  Uferstaate  an
einer  Wasserstraße  zu  Gute  kommen  müsse  und  „auf  einem  tief  in  das  menschliche
  Herz  gegründeten  Principe  beruhe“,  dessen  Ausübung  niemanden  schaden
könne.")  Die  Amerikanische  Anschauung  siegte  und  der  im  Jahre  1795  unterzeichnete
  Vertrag  von  San  Lorenzo  el  Real  machte  den  Erörterungen  ein