360  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Durch  Decret  vom  10.  October  18583  öffnete  die  Banda  Oriental
dem  Welthandel  sämmtliche  Flüsse  der  Republik;  am  4.  März  des
gleichen  Jahres  zwischen  Frankreich,  England,  Sardinien  und  Paraguay  abgeschlossene
  Separat-Verträge  gestehen  der  Handelsflagge  dieser  Nationen
die  freie  Stromschifffahrt  des  Rio  Paraguay  bis  Assomption  und
des  rechten  ihm  gehörenden  Ufers  des  Parana  bis  Incarnation  zu.

So  gelangten  die  Grundsätze  der  Freiheit  im  weitesten  Umfange  zur  Geltung
  und  die  eingetretenen  Hindernisse  vermochten  den  schließlichen  Sieg  des
freien  Nationalitätenverkehrs  auf  dem  Fuße  der  Gleichberechtigung  nicht  hintanzuhalten.


D.  Der  Amazonenstrom.
Literatur:  Annuaire  des  deux  mondes.  Ann  1858/54,  1854/55.  —  Seances
de  la  chambre  des  députèés  du  Brésil  (13.  Februar,  31.  März,  22.—  27.  April,

8.,  9.,  10.,  11.,  15  und  16.  Juni  1864).  —  Séances  du  Senat  (5.  März,  8.,

1I.  und  12.  Mai  1866).  —  Relatorio  da  Repartigco  dos  Negocios  Estrangeiros

  apresentado  a  Assemblea  Geral  Legislativa  na  terceira  sessio  da

nona  legislatura  pelo  respectivo  Ministro  e  Secretario  de  Estado  Visconde
  de  Abacete,  Rio  de  Janeiro  1855,  p.  XXXV—XXXIX.  —  Jornal
de  Commercio  de  Rio  de  Janeiro  vom  29.  Mai  1855  ff.  —  Relatorio  da  Repartigao
  etc.  na  la  Sessao  da  decima  terceira  legislatura  pelo  respectivo  Ministro

e  Secretario  de  Estado  Antonio  Coelho  de  Sae  Albuquergque.  Rio

de  Janeiro  1867.  —  A.  Pereira  Pinto,  Estudo  sobre  algumas  questöes

Internacionaes.  St.  Paul  1868.  —  Siehe  auch  die  vollständige  und  sehr  interefsante

  Darstellung  der  Handelsbeziehungen  vom  Standpunkte  der  Vereinigten

Staaten  bei  Eugène  Schuyler,  American  Diplomacy  VI,  G.  the  Awmazon,

  p.  329—344.

Brasilien  steht  im  Besitze  des  Amazonenstroms,  eines  der  mächtigsten
Ströme  der  Erde  und  ist  der  einzige  Uferstaat  an  dessen  Lauf  in  einer  Länge
von  400  Meilen.  Derselbe  besitzt  zahlreiche  Nebenflüsse,  welche  zu  fast  allen
übrigen  Staaten  Südamerikas:  zu  Bolivia,  Venezuela,  Peru,  Ecuador  sowie  zu
den  Vereinigten  Staaten  von  Columbia  gehören.  Das  Cabinet  von  Rio  de  Janeiro,
welches  sich  zum  Vertheidiger  der  freien  Schifffahrt  des  La  Plata  aufgeworfen
hatte,  behauptete  eine  Reihe  von  Jahren  hindurch,  es  bestreite  den  Uferstaaten  des
Amazonenstroms  und  seiner  Nebenflüsse  nicht  das  Recht  der  Schifffahrt  auf  denselben,
  es  sei  dieses  Recht  aber  lediglich  ein  indirectes,  unvollkommenes
und  einem  allein  von  der  Brasilianischen  Regierung  abhängigen  Reglement  unterworfenes.
  Anfänglich  verhielt  es  sich  gegen  die  wiederholten  Versuche  seitens
Englands  und  der  Vereinigten  Staaten  behufs  Beseitigung  der  hinsichtlich
fremder  Flaggen  bestehenden  Schifffahrtsbeschränkungen  und  damit  zur  Ermöglichung
  eines  Verkehrs  mit  den  Republiken  im  Innern  des  Continemt
durchaus  ablehnend.

Das  Cabinet  von  Washington  erkannte  an,  daß,  so  lange  Brasilien  nicht
die  Freiheit  der  Schifffahrt  auf  dem  Amazonenstrom  proclamirt  habe,  jeder
Versuch  mit  Gewalt  in  den  Strom  vorzudringen  der  Berechtigung  entbehre;