Die  Ströme  Amerikas.  361

gleichwohl  fuhr  es  fort  zu  Gunften  der  Unionsflagge  die  Eröffnung  des  für
den  Verkehr  mit  Peru  und  Bolivia  erforderlichen  Wasserweges,  des  Amazonenstromes
  und  seiner  Nebenflüsse  zu  fordern.  Frankreich  und  England  verlangten
  aus  den  gleichen  Gründen  freie  Benutzung  dieser  herrlichen  Wasserstraße.

Die  Verhältnisse  betreffs  der  gemeinsamen  Benutzung  des  Amazonenstroms
  erhielten  für  Peru  und  Brasilien  durch  den  Vertrag  vom  23.  October
1851  eine  den  Grundsätzen  des  Wiener  Congresses  entsprechende  Regelung.  13)

Dagegen  verschärfte  sich  der  alte  Zwist  zwischen  Brasilien  und  Bolivia,
der  durch  die  Gränzstreitigkeiten  seit  dem  Jahre  1833  zwischen  beiden  Staaten  vorhanden
  war,  immer  mehr  in  Folge  der  Stellung,  welche  die  Republik  gegenüber
der  Frage  der  Stromschifffahrt  einnahm.  In  der  That  erklärte  ein  Decret
vom  27.  Januar  1853  die  schiffbaren  Wasserläufe,  welche  Bolivia  durchschneiden
  und  sich  in  den  Amazonenstrom  ergießen,  als  dem  Handel  und  der
Schifffahrt  auswärtiger  Nationen  offen  stehend  und  Art.  26  des  im
Jahre  1858  mit  den  Vereinigten  Staaten  abgeschlossenen  Vertrages  spricht  aus,
daß  der  La  Plata  und  der  Amazonenstrom  für  alle  Nationen  von
der  Natur  als  Handelswege  bestimmt  seien.  12)

Wenn  sich  die  Brafilianische  Regierung  nun  zwar  nicht  geneigt  zeigte  ohne
weiteres  diese  weitgehenden  Grundsätze  anzuerkennen,  so  muß  man  ihr  dies
nicht  sehr  übel  nehmen;  der  Widerspruch  zwischen  den  bezüglich  des  La  Plata  von
ihr  verfochtenen  freiheitlichen  Grundsätzen  mit  den  für  den  Amazonenstrom  zur
Anwendung  gebrachten  einschränkenden  Theorien  war  nur  scheinbar;  die  eigenthümlichen
  Verhältnisse  des  Landes,  die  weite  Ausdehnung  des  zum  Theil  noch
unerforschten  Territoriums,  die  vereinzelten  und  durch  riesige  Entfernungen
getrennten  Bevölkerungscentren,  waren  ebenso  viele  Milderungsgründe  zur
Rechtfertigung  einer  Politik,  die  wenn  auch  langsam,  doch  zum  endlichen  Siege
einer  sehr  ausgedehnten  Freiheit  führte.

„Die  eigentliche  Frage,  auf  welche  es  ankommt“,  —  so  sagten  wir  vor
nun  fünfundzwanzig  Jahren  —  „ist,  daß  Leben,  Arbeit  und  Handel  bis  in  das
Herz  eines  bis  heute  noch  unbewohnten  Continentes  vordringt.  Brafilien  hat
also  das  größte  Interesse,  den  Forderungen  der  Seemächte  nachzugeben  und
weitreichende  und  fruchtbare  Beziehungen  auf  der  Grundlage  vollkommener  Freiheit
  seiner  Schifffahrtsstraßen  anzuknüpfen.““15)

Die  Lösung  der  Frage  hat  diesen  Erwartungen  entsprochen.  Die  Brasilianische
  Regierung,  welche  in  bemerkenswerther  und  sehr  wirksamer  Weise
Partei  für  die  Eröffnung  des  La  Plata  für  die  Schifffahrt  nahm,  hat  sich
trotz  der  gegen  sie  gerichteten  Angriffe  niemals  —  und  man  muß  dies  gerechter
Weise  anerkennen  —  als  unversöhnlicher  Gegner  der  freien  Schifffahrt  auf
dem  Amazonenstrom  erklärt;  sie  hat  sich  nur  die  Wahl  des  zur  Ausführung
dieser  wichtigen  Maßregel  passendsten  Augenblickes  vorbehalten.  15)

Die  Verhandlungen  des  Brafilianischen  Parlaments  von  1864  bis  1866
beweisen,  daß  die  Gesetzgeber  ebenso  wie  die  Leiter  der  Politik  in  beredter
Weise  für  die  möglichste  Freiheit  bei  der  Flußschifffahrt  eingetreten  sind.  1)