362  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Am  7.  December  1866  ließ  Kaiser  Don  Pedro  I.  nachfolgendes  Decret
öffentlich  verkünden:

„In  der  Absicht  des  Reiches  Größe  durch  stete  Erweiterung  seiner
auswärtigen  Beziehungen  und  Aufmunterung  zum  Schifffahrts=  und
Handelsbetrieb  auf  dem  Amazonenstrom  und  dessen  Nebenflüssen,  dem
Tocatins  und  San  Francisco,  zu  mehren,  verordne  Ich  nach  Vernehmung
  meines  Staatsrathes  hierüber,  was  folgt:

Art.  1.  —  Vom  7.  September  1867  an  ist  die  Schifffahrt  auf
dem  Amazonenstrome  bis  zur  Brasilianischen  Gränze,  auf  dem  Tocantins
  bis  Camets,  auf  dem  Tabajoz  bis  Santarem,  auf  dem  Madeira
bis  Borba  und  auf  dem  Negro  bis  Manéos  für  Handelsfahrzeuge
aller  Nationen  offen.

Art.  2.  —  Von  dem  im  Art.  1  bestimmten  Tage  an  ist  auch
der  San  Franciscostrom  bis  zur  Stadt  Penedo  der  Schifffahrt  geöffnet.

Art.  3.  —  Die  Schifffahrt  auf  den  Nebenflüssen  des  Amoazonenstromes
  bezüglich  jener  Strecken,  wo  eines  der  Ufer  zu  Brafilien  gehört,
  richtet  sich  nach  den  hierüber  mit  den  andren  Uferstaaten  noch
zu  treffenden  Vereinbarungen  betreffs  allenfallsiger  Einschränkungen
sowie  polizeilicher  und  fiscalischer  Vorschriften.

Art.  4.  —  Diese  gegenwärtigen  Vorschriften  haben  auf  die  Beobachtung
  der  Bestimmungen  des  in  Kraft  bleibenden  Schifffahrtsund
  Handelsvertrages  mit  den  Republiken  Peru  und  Venezuela
nach  Maßgabe  der  hierüber  bereits  erlassenen  Verordnungen  keinen
Einfluß.

Art.  5.  —  Meine  Minister  und  Staatssecretäre  werden  innerhalb
ihrer  Amtsbefugnisse  den  Abschluß  der  im  Art.  3  genannten  Vereinbarungen
  bethätigen,  sowie  die  zur  Ausführung  gegenwärtigen  Decretes
  nöthigen  Befehle  und  Verordnungen  erlassen.

Antonio  Coelho  von  Sa  und  Albuquerque,  Mitglied  meines  Staatsrathes,
  Senator  des  Reichs,  Minister  und  Staatssecretär  des  Auswärtigen
  möge  es  vernehmen  und  zur  Ausführung  bringen.

Gegeben  im  Palaste  zu  Rio  de  Janeiro  am  7.  December  1866,  im
46.  Jahre  der  Unabhängigkeit  und  des  Kaiserthums  Brafilien.“'  18)

Dieses  denkwürdige  Aktenstück  hat  der  Ausschließ  ung  fremder  Flaggen
vom  Amazonenstrom  endgaltig  ein  Ziel  gesetzt;  der  herrliche  Strom  ward,
—  Dank  einem  Herrscher,  der  nie  fehlte,  wenn  es  ein  großes  Princip  der  Freihei#t
oder  Gerechtigkeit  zur  That  umzusetzen  galt,  —  allen  zugänglich  und  die  Frage
der  freien  Stromschifffahrt  erfuhr  zum  erstenmale  in  der  neuen  Welt  jene  der
Vernunft  entsprechende  und  durchgreifende  Lösung,  welche  auch  in
einer  näheren  oder  ferneren  Zukunft,  —  wir  glauben  dies  zuversichtlich  aussprechen
  zu  können  —  bezöglich  derjenigen  großen  Europäischen  Wasserstraßen
eintreten  wird,  welche  ein  einziges  Staatsgebiet  durchschneiden  und  noch
nicht  unter  die  internationalen  Ströme  aufgenommen  sind.  1)