366  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Conföderation  vom  6.  März  1856  aufgenommen  und  zwar  mit  den  gleichen  Garantien
  für  die  Schifffahrt  der  in  den  Verträgen  vom  10.  Juli  1853  aufgeführten  Staaten:
  Frankreich,  England  und  die  Bereinigten  Staaten  Siehe  den  wegen  des  Water-Witch=
  Falles  zwischen  den  Bereinigten  Staaten  von  Nord-Amerika  und  Paraguay
  entstandenen  Conflict  und  die  beiden  Verträge  vom  4.  Februar  1859,  welche
demselben  ein  Ende  machten  in  Schuyler’'s  American  Diplomacy,  S.  325—328,
sowie  die  zwei  Botschaften  des  Präsidenten  Buchanan  vom  8  Dercember  1857  und
19.  December  1859  mit  den  dieselben  begleitenden  Documenten.

13)  de  Martens,  R.  M.  VI,  640ff.

14)  Siehe  Pereira  Pinto,  Estudo  sobre  algumas  questqes  internacionaes,
p.  45  ff.  Bgl.  den  Text  des  Art.  26:  »In  accordance  with  fixed  principles  of
international  lawy,  Bolivia  regards  the  rivers  Amazon  and  La  Plata  with  their
tributaries,  as  highways  or  channels  opened  by  nature  for  tbecommerce
  of  all  nations.  In  virtue  of  which,  and  desirous  of  promoting  an
interchange  of  productions  through  these  channels,  she  will  permit,  and  invites,
commercial  vessels  of  all  descriptions  of  tbe  United  States,  andof  all  other
nations  of  the  world,  to  navigate  freely  in  any  part  of  their  courses
wbich  pertain  to  her,  ascending  those  rivers  to  Bolivian  ports,  and  descending
  therefrom  to  the  ocean.«.  Schuyler,  a.  a.  O.  S.  341.

5)  Siehe  mein:  Cours  d’eau  (L'Amazone)  p.  141—  151.

16)  Der  Grundsatz  der  freien  Stromschifffahrt  auf  den  gemeinsamen  Wasserstraßen
  nicht  nur  für  die  Uferstaaten,  sondern  auch  für  die  nicht  am  Ufer  Betheiligten,
  fand  seitens  Brasiliens  bereits  Anerkennung  und  Ausdruck  in  dem  Vertrage
vom  24.  Mai  1827  mit  Buenos-Ayres  (s.  die  Protocolle  in  der  Biblioteca  do  commercio
  do  Prata  V1);  ferner  in  den  Friedenspräliminarien  mit  dieser  Republik  vom
27.  August  1828  und  dem  Vertrage  vom  7.  October  1844  mit  Paraguayn.  Wenn
dieses  Freiheitsprincip  in  den  Verträgen  mit  den  La  Platarepubliken  und  Uruguay  erst
seit  1851  ständigen  Ausdruck  fand,  so  liegt  die  Schuld  hievon  nach  Pereira  Pinto  bei  der
Argentinischen  Republik,  welche  sich  beharrlich  weigerte  mit  Brafilien  einen  definitiven
Frieden  zu  schließen,  welcher  auch  die  Grundzüge  eines  vertragsmäßigen  Stromschifffahrtsrechtes
  enthalten  sollte.  (Estudo  etc.)

17)  Sehr  lehrreich  find  die  Verhandlungen  des  Brafilianischen  Parlaments,  in
welchem  die  Stromfrage  nach  allen  Seiten  durch  hervorragende  Redner,  wie  Franko  de
Almeida,  Junqueira,  Rafol,  Martinho  Campos.  Pimenta  Bueno,  Souza  Franko,
Ottoni  u.  a.  zur  Erörterung  gelangte.  Die  Deputirtenkammer  nahm  am  8  Juni
1864  eine  Resolution  an  des  Inhalts,  daß  der  Amazonenstrom  und  der  Rio  Negro
nicht  nur  den  Schiffen  Perus  und  Venezuelas  vorbehaltlich  der  in  dem  Schifffahrtsvertrage
  vom  22.  October  1856  und  dem  Gränz=  und  Schifffahrtsvertrage  vom
5.  Mai  1859  enthaltenen  Beschränkungen  offen  stehen  solle,  sondern  auch  den  Handelsschiffen
  fremder  Nationen,  welche  unter  Beobachtung  der  bestehenden  Vorschriften
  den  Hafen  und  das  Zollamt  der  Stadt  Belem  anlaufen  und  nach  solchen
Stromhäfen  bestimmt  sind,  welche  im  Gebiete  des  Kaiserreiches  oder  der  Republiken
Peru  und  VBenezuela  liegen.

Die  Einzelnheiten  der  bezüglich  der  Freigabe  des  Amazonenstroms  im  Jahre
1853  mit  den  Vereinigten  Staaten  und  England  gepflogenen  Verhandlungen  finden

sich  in  dem  Berichte  des  Auswärtigen  Departements  von  1855,  mitgetheilt  im  Jornal
do  Commercio  vom  29.  Mal  1855  ff.