Die  Ströme  Amerikas.  367

18)  Decreto  No.  3749  de  7  de  Dezembro  de  1866,  abrindo  os  rios  Amazonas,
  Tocantins,  Tapajos,  Madeira,  Negro  e  Sao  Francisco  &amp;  navegacçäo  dos  navios
  mercantes  de  todas  as  nacões.  —  Der  Rio  Negro  bildet  die  Straße  nach  Venezuela,
  der  Madeira  führt  nach  Bolivia,  der  Tapajos  nach  der  Provinz  von  Matto
Grofso.  Gemäß  Art.  3  des  Decretes  vom  7.  December  1866  wurden  die  Gränzen  zwischen
  Brasilien  und  Bolivia  nach  dem  Grundsatze  Uti  possidetis  durch  den  Freundschafts--,
  Gränz-,  Schifffahrts-,  Handels=  und  Auslieferungsvertrag  zwischen  beiden
Ländern,  geschlossen  am  27  März  1867  zu  La  Paz  de  Ayarucho,  festgestellt.  Die
Arbeiten  der  zur  Ausführung  dieses  Vertrages  bestimmten  Commission  sind  beendigt.
Die  mit  Venezuela  1841  angeknüpften  Verhandlungen  führten  zur  Unterzeichnung
des  Vertrages  vom  5.  Mai  1859.  —  Die  Gränze  gegen  Peru  wurde  im  Allgemeinen
durch  den  Vertrag  von  1851  festgestellt;  eine  gemischte  Gränzcommission  führte  ihre
Aufgabe  1874  zu  Ende.  —  Dagegen  ist  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Columbia
noch  kein  Uebereinkommen  erzielt;  dieselben  haben  gegen  die  seitens  Brasiliens  mit
Venezuela,  Peru  und  Bolivia  geschlossenen  Verträge  Protest  erhoben.

Die  Grüänzstreitigkeiten  des  Kaiserthums  Brasilien  mit  den  Franzöfischen  Besitzungen
  in  Guyana  (Oyapokfrage)  bestehen  noch  immer  fort;  die  1854  durch  den  in
speciellem  Auftrage  nach  Paris  gesandten  Vicomte  d  Urugay  angeknüpften  Verhandlungen
  führten  zu  keinem  Ziele;  eine  Wiederaufnahme  derselben  fand  nicht  statt.
Gegenwärtig  sind  neuerdings  Schwierigkeiten  bezüglich  des  streitigen  Gebietes  entstanden,
  welche  die  Frage  in  Fluß  bringen  dürften.  Es  handelt  sich  hiebei  um  die
Auslegung  des  Art.  8  des  Utrechter  Friedens.  Durch  die  Art.  10,  11  und  12  dieses
Vertrages  hatte  Frankreich  auf  jedes  Schifffahrtsrecht  auf  dem  Amazonenstrom  verzichtet
  und  zugestanden,  daß  die  Bewohner  von  Cayenne  gehindert  würden,  im  Marañon
  und  in  den  Mündungen  des  Amazonenstromes  Handel  zu  treiben.  Schuyler,
a.  a.  O.  S.  335.  Siehe  über  die  Oyapokfrage  Antonio  Pereira  Pinto,  Apontamentos
  para  o  direito  internacional  et  Colleçgao  completa  dos  tratados  celebrados
  pelo  Brasil  com  differentes  nacôöes  estrangeiras.  4  vol.  Bio  de  Jabeiro
1864  —1869.

Die  Kenntniß  der  interefsanten  auf  die  Frage  des  Amazonenstromes  bezüglichen
Documente  verdanke  ich  der  Gefälligkeit  des  Herrn  Grafen  de  Villeneuve,  bevollmächtigten
  Ministers  Brasiliens  in  Brüssel,  dem  auch  an  dieser  Stelle  mein  aufrichtigster
  Dank  ausgesprochen  sei.

19)  Peru  folgte  bald  dem  Beispiele  Brasiliens.  Am  17.  December  1868  erklärte
  eine  Verordnung  des  Präsidenten  José  Balta  die  Schifffahrt  sämmtlicher
  Flüsse  der  Republik  den  Handelsschiffen  aller  Nationen  geöffnet.
  Siehe  die  Sammlung  der  Verträge  Perus,  Lima,  1876  S.  115.