Die  Ströme  Afrikas.  369

gabe  ging,  bahnte  sich  ein  Bürger  der  Vereinigten  Staaten,  Stanley,  einen
Weg  in  das  Innere  des  Continents  und  gelangte  an  das  Ufer  eines  mächtigen
Stromes,  dessen  Lauf  verfolgend  er  am  8.  August  1877  in  Boma,  am  rechten
Congoufer  ankam.  Von  diesem  Tage  an  wußte  die  Welt,  —  vierhundert
Jahre  nach  der  Entdeckung  der  Congomündung  durch  den  Portugiesen  Diego
Cam  —  daß  die  Gewässer  des  einen  der  beiden  gewaltigen  in  den  Atlantischen
Ocean  mündenden  Ströme,  welche  von  unmöglich  zu  überschreitenden  Katarakten
  gesperrt  werden,  jenseits  dieser  Fälle  in  dem  weiten  Becken  des  äquatorialen
  Afrikas  in  Verbindung  stehen  und  ihren  Abfluß  in  dem  durch  Livingstone
entdeckten  und  von  den  Eingeborenen  Lualaba  genannten  Stromlaufe  besitzen.1)

Neben  der  Association  Internationale  wurde  am  25.  November  1878
zu  Brüssel  das  Comité  d’études  du  Haut-Congo  in  das  Leben  gerufen  mit
der  Bestimmung  darüber  sich  zu  vergewissern,  ob  ein  ausführbares  Mittel  zur
Herstellung  einer  Verbindung  zwischen  dem  oberen  und  unteren  Congo  mit
Umgehung  der  langen  Reihe  von  Katarakten  existire,  welche  den  Strom  etwa
100  Meilen  vom  Atlantischen  Ocean  entfernt  unterbrechen.

Stanley  war  allein  im  Stande  seine  große  Entdeckung  fruchtbringend  zu
machen.  Dank  der  Freigebigkeit  des  Königs  der  Belgier  konnte  der  berühmte
Reisende  1879  nach  Afrika  zurückkehren  und  seine  Forschungsreise  unter  unzahligen
  Hindernissen  fortsetzen.  Nach  und  nach  erfolgte  die  Gründung  zahlreicher
Stationen;)  die  Unternehmungen  der  Internationalen  Afrikanischen  Gesellschaft
gewannen  eine  immer  beträchtlichere  Ausdehnung  und  zogen  die  Aufmerksamkeit
der  Staatsmänner  Europas  auf  sich.)

Mittlerweile  war  zwischen  England  und  Portugal  am  26.  Februar  1884
zu  London  der  Abschluß  eines  Vertrages  erfolgt,  welcher  die  von  der  Regierung
  Portugals  seit  1484,  dem  Entdeckungsjahre  der  Congomündungen,  erhobenen
  Ansprüche  auf  die  Souveränetät  über  die  Territorien  an  der  Afrikanischen
  Westküste  zwischen  89  und  50  127  südlicher  Breite  bestätigte  und  bestimmte,
  daß  ihr  die  Polizei=  und  Controllbefugnisse  auf  dem  unteren  Congo  sowie
die  Einführung  verschiedener  Abgaben  in  dieser  Gegend  ausschließlich  zustehen  solle.

Mehrere  Mächte  erhoben  gegen  diese  Uebereinkunft  Widerspruch;  Frankreich
  machte  formelle  Vorbehalte,  Deutschland,  die  Vereinigten  Staaten,  Spanien
und  die  Niederlande  gaben  ihren  Bedenken  Ausdruck.  Bald  bildete  sich  zwischen
Frankreich  und  Deutschland  ein  Einverständniß  dahin  aus,  daß  einer  so  ausgesprochenen
  colonialen  Ausschließlichkeit  Widerstand  geleistet  werden  müsse.  Die
Großbritannische  Regierung  zeigte  sich  bereit  an  einer  internationalen  Regelung
der  Frage  Theil  zu  nehmen,  und  Portugal  machte  selbst  den  Vorschlag  die  Prüfung
  der  betreffs  des  Congo  entstandenen  Schwierigkeiten  einer  Conferenz
zu  übertragen.

Das  Französisch-Deutsche  Uebereinkommen  beruhte  auf  folgenden  Grundlagen:
  Anwendung  des  Grundsatzes  der  Handelsfreiheit  auf  die  Länder  des
Congobeckens;  Ausdehnung  der  allgemeinen  Bestimmungen  des

Wiener  Congresses  auf  die  Congo=  und  Nigerschifffahrt  Verein-Handbuch
  des  Völkerrechts  II.