382  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Canälen  mit  ihren  Schiffen,  Fahrzeugen  und  Barken  ebenso  frei  und  unbehindert
  wie  die  Unterthanen  der  Britischen  Krone  Schifffahrt
zu  treiben;  sie  sind  den  nämlichen  Abgaben  wie  diese  unterworfen.  Die
Britische  Regierung  behält  sich  indessen  vor,  gegebenenfalls  diese  Begünstigung
nach  gehöriger  Verständigung  der  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  zurückzunehmen.


Bei  dieser  Gelegenheit  wurde  auch  die  abgabenfreie  Einfuhr  gewisser  Erzeugnisse
  der  Englischen  Colonien  in  Nordamerika  nach  den  Vereinigten  Staaten
vereinbart.  17)  Dagegen  behalten  sich  die  Vereinigten  Staaten  vor,  falls  England
  von  dem  ihm  zustehenden  Rechte  der  Zurücknahme  Gebrauch  macht,  ihrerseits
  ebenfalls  die  freie  Einfuhr  der  betreffenden  Artikel,  soweit  dieselben  nach
Canada  bestimmt  sind,  zu  suspendiren  und  zwar  insolange,  als  die  Suspendirung
  der  freien  Schifffahrt  auf  dem  St.  Lorenzstrom  oder  den  Canälen
dauert.

Die  Englischen  Unterthanen  erhalten  das  Recht  auf  dem  Michigansee
mit  ihren  Schiffen,  Fahrzeugen  und  Barken  freie  Schifffahrt  zu  treiben  und
zwar  so  lange,  als  das  den  Amerikanern  gewährte  Privileg  für  den  St.  Lorenzstrom
  dauert,  und  die  Regierung  der  Union  verpflichtet  sich  den  Britischen
Unterthanen  seitens  der  einzelnen  Bundesstaaten  die  Gewährung  der  Schifffahrt
  auf  deren  Canälen  in  Gleichberechtigung  mit  den  Bewohnern  der  Vereinigten
  Staaten  zu  erwirken.

Schließlich  soll  kein  Ausfuhr=  oder  anderer  Zoll  in  dem  Amerikanischen
Gebiete  des  Staates  Maine,  insoweit  dasselbe  von  dem  St.  Johnflusse  und
seinen  Nebenflüssen  bespült  wird,  an  diesem  Flusse  abwärts  bis  zum  Meere
für  den  Schiffsverkehr  von  der  Provinz  Neu-Braunschweig  nach  den  Vereinigten
Staaten  zur  Erhebung  gelangen.

1)  Das  Todte  Meer  ist  das  berühmteste  Beispiel  für  ein  von  einem  einzigen
Staate  umschlossenes  Meer  Die  Souveränetät  bleibt  in  diesem  Falle  vollkommen
unberührt  »Une  mers,  sagt  Rayne  val  (nstitutions  du  Droit  de  la  nature  et
des  gens  I,  300),  votalement  enclavé  dans  les  terres  d’'une  nation  fait  partie
de  son  domnine  et  elle  peut  à  son  gré  en  permeitre  ou  interdire  Pentrée.  si
elle  est  susceptible  de  défense.  «  Kann  die  Zufahrt  nicht  verwehrt  werden,  so  ist
auch  die  Souveränetät  nicht  mehr  unbeschränkt  ebenso  wie  auf  jenen  Territorialgewässern,
  auf  welchen  die  fremden  Schiffe  nur  den  Gesetzen  ihres  eigenen  Staates
unterworfen  sind  und  die  Geltung  der  Territorialgesetze  sich  auf  die  Häfen  beschränkt.

Eine  andere  Folge  dieses  Grundsatzes  ist,  daß  wenn  der  betreffende  See  in  Berbindung
  mit  dem  Meere  steht,  die  Zufahrt  zum  Zwecke  des  Handelsbetriebes  keiner
Nation  versagt  werden  soll  und  die  für  die  internationalen  Flüsse  geltenden  Sätze
auf  dieselben  Anwendung  finden.  Calvo  betrachtet  die  zwei  oder  mehreren  Staaten
gehörigen  Seen  als  freie  Meere  und  äußert  sich  in  seinem  Derecho  internscional
teorico  y  practico  de  Europa  y  America  (1  §  156):  »Puede  suceder  sin  embargo
que  las  C#us  de  les  lagos  pertenezcan  a  dos  o  mas  naciones  y  cntonces  tendran