392  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Die  Lehre  von  der  Continuität  der  Reise  muß  verworfen  werden,  wie
dies  sehr  richtig  Nys  bemerkt,  sowohl  für  den  Fall  der  vom  Richter  Bretts  angenommenen
  Contrebande,  als  auch  für  die  Blokade.  Die  Festnahme  muß
bei  der  Delinquirung  stattfinden;  die  Blokademuß  wirksam  sein  und  ordnungsmäßig
  angezeigt  werden.  In  dem  System  des  Obersten  Gerichtshofes  der  Vereinigten
Staaten  zielt  man  auf  den  Schluß  ab,  daß  eine  Verletzung  der  Blokade  begangen
sei  durch  die  vermeintliche  Absicht,  eine  Schiffsladung  nach  einem  blokirten  Hafen
zu  bringen,  den  man  nicht  einmal  im  Stande  ist,  mit  Namen  zunennen.
Bgl.  Sir  Travers  Twiss,  La  théorie  de  la  continuité  du  voyage,  appliquéeà
  la  contrebande  de  guerre  et  aux  blocus.  Paris,  1877.  —  T.  C.  Bancroft
Davis,  Les  tribunaux  de  prises  des  Etats  Unis,  lettre  à  Sir  Travers  Twiss,
Paris,  1878.  —  Fauchille,  Du  blocus  maritime,  p.  333—334  —  Ernest  Nys,
La  guerre  maritime,  étude  de  droit  international,  Bruxelles  et  Leipzig,  1881,
p.  69—72.  —  Bgl.  auch  über  diesen  berühmten  Fall  in  der  Revue  de  droit
internat.  VII  (1875)  den  Aufsatz  von  Geßner  p.  236—255  und  die  Bemerkungen
  von  Westlake,  p.  258—260.  —  Ferner  Geßner,  Zur  Reform  des.
Kriegsseerechts,  Berlin  1875,  sowie  in  der  Revue  de  droit  internat.  Vol.  XIV
(1882)  p.  328—  331,  das  von  Arntz,  Asser,  Bulmerincq,.  Geßner,
Hall,  de  Martens,  Pierantoni.,  Renault,.  Albeéric,  Rolin  und  Sir
Travers  Twiss  veröffentlichte  Gutachten.  —  Sir  William  Vernon
Harcourt,  Sir  Robert  Phillimore,  Calvo,  Beach  Lawrence  und
Bluntschli  haben  ebenfalls  streng  den  Richterspruch  des  Amerikanischen  Gerichtshofes
  verurtheilt.)

7)  Art.  1  des  Entwurfs.  —  Der  Englische  Entwurf  enthielt  den  Ausdruck-„passage
  neutre“  (Gelbbuch,  S.  10),  der  sich  in  dem  der  Commission  vorgelegten.
Französischen  Entwurf  nicht  findet  (Gelbbuch,  S.  8,  Art.  1).  Derselbe  wurde  im
Art.  1  auf  Antrag  des  Präsidenten  der  Subcommission  wieder  eingesetzt.  Bei
der  Berathung  dieses  Artikels  machte  der  Ottomanische  Delegirte  den  Vorschlag
„neutre“  durch  „libre“  zu  ersetzen;  er  blieb  mit  demselben  allein  und  der
Artikel  erhielt  schließlich  die  Fassung  „passage  neutre“,  nachdem  der  Vorsitzende
constatirt  hatte,  diefe  Worte  bedeuteten,  daß  keine  Feindseligkeiten  im  Canal
geübt  werden  dürften  (Protocoll  Nr.  2,  Gelbbuch,  S.  20,  21).  Weiter  ist  hiervon.
in  den  Protokollen  keine  Rede  und  der  Ausdruck  „passage  neutre“  verschwindet
schließlich  aus  dem  von  der  Conferenz  angenommenen  Entwurfe  (Gelbbuch,  S.  219).
Er  wurde  beseitigt,  um  Differenzen  und  Mißverständnisse  zu  vermeiden,  zu  denen
er  Anlaß  hätte  geben  können.  Man  war  zweifellos  der  Ansicht,  es  genügten
genaue  Bestimmungen  über  die  Neutralisation,  welcher  der  Canal  in
Kriegszeiten  unterworfen  ist.  In  gleicher  Weise  wurde  auch  das  Wort
ibelligérant“  am  Schlusse  des  Art.  1  unterdrückt  (der  Englische  Entwurf  hat
„droit  belligérant  de  blocus“,  Gelbbuch,  S.  10);  denn  es  handelte  sich  nicht  blos
darum,  die  Blokade  im  Kriegsfalle  zu  verbieten,  sondern  auch  bei  Revolten  und
anderen  Zuständen,  welche  völkerrechtlich  nicht  als  „Krieg“  zu  bezeichnen  sind.

s)  Art.  2  und  3  des  Entwurfs.  —  Da  Art.  3  bereits  die  Verpflichtung  zur
Schonung  des  Materials,  der  Bauten,  Einrichtungen  und  Arbeiten  am  Canale
enthält,  so  wurde  die  Aufnahme  des  cidvilrechtlichen  Grundsatzes,  daß,  wer  für  den
Schaden  verantwortlich  sei,  auch  die  Wiederherstellungskosten  tragen  müsse,  in  den
Text  von  der  Conferenz  als  Überflüssig  erachtet;  demgemäß  wurde  auf  den  Vorschlag
Asser's  Art.  8,  welcher  diese  Bestimmung  enthielt,  mit  Stimmeneinheit  gestrichen.
Wie  der  Niederländische  Delegirte  bemerkte,  sollte  ein  Vertrag,  welcher  in  wenigen