Die  internationalen  Canäle.  397

übrigens  beziehe  sich  Art.  8  des  Clayton--Bulwer-Vertrages  nur  auf  solche
interoceanische  Verkehrsstraßen,  wie  man  sie  zur  Zeit  des  Vertragsschlusses
  im  Auge  hatte,  und  beider  Interpretation  müsse  derselbe  als  abhängig
  von  dem  früher  (1846)  zwischen  den  Vereinigten  Staaten  und  Neugranada
  geschlossenen  Vertrage  angesehen  werden,  welcher  den  Vereinigten
Staaten  das  ausschließliche  Protectorat  über  jede  Verbindung  mittelst
des  Isthmus  von  Panama  zusicherte.  Wolle  man  eine  andere  Auslegung  zulassen,
  so  würde  nach  dem  Vertrage  Großbritannien  die  Controle  über  jeden
möglicherweise  zur  Herstellung  gelangenden  Canal  haben;  des  weiteren
Frankreich,  welches  keine  Verpflichtung  aus  dem  Clayton-Bulwer-Vertrage
übernommen;  wolle  man  diesen  Vertrag  auf  den  Canal  anwenden,  so  würde
die  Folge  eine  Behinderung  der  Vereinigten  Staaten  sein,  die  von  ihnen  im
Vertrage  des  Jahres  1846  mit  Columbia,  also  vor  dem  Clayton-Bulwer--Vertrage
  erworbenen  Rechte  und  Privilegien  zu  sichern;  der  seit  langem  öffentlich
bekundete  Anspruch  auf  die  Stellung  als  Vormacht  des  Amerikanischen
Continents  sei  seitens  der  Vereinigten  Staaten  gerechtfertigt;  ihnen  gebühre
  die  unumschränkte  Ueberwachung  dieser  Meeresstraße,  welche
sie  stets  als  Bestandtheil  ihrer  Küste  betrachten  würden;  demzufolge  müßten
diejenigen  Artikel  des  Vertrages,  welche  den  Vereinigten  Staaten  untersagen,
  Befestigungen  am  Canal  anzulegen  und  die  politische  Controle
derselben  im  Einvernehmen  mit  dem  Staate,  in  dem  er  sich  befindet,  zu
übernehmen,  gestrichen  werden.  Sei  denselben  einmal  das  Recht  der  Verkehrscontrole
  auf  dem  Isthmus  zugestanden,  so  würden  sie  als
Gegenleistung  vollkommene  Neutralität  des  Canals  rücksichtlich
der  Europäischen  Mächte  bieten  —  eine  Neutralität,  welche  auf  andere
Weise  weder  erlangt  noch  garantirt  würde  —,  sowie  ihre  Zustimmung  zur
Proclamirung  des  Grundsatzes  geben,  daß  in  Ansehung  der  Repnblik,
auf  deren  Gebiet  der  Canal  zur  Ausführung  kommt,  gleiche  Rechte  und
Privilegien,  gleiche  Verkehrsbefugnisse  und  gleiche  Verpflichtungen  bei
Benutzung  des  Canals  mit  völliger  Unparteilichkeit  für  die  Handelsflotten
  aller  Nationen  der  Erde  festgestellt  werden;  in  Friedenszeiten
solle  die  friedliche,  freie  Benutzung  auch  den  Kriegsschiffen  fremder
Nationen  gestattet  sein;  zu  Kriegszeiten  würde,  abgesehen  von  dem  Falle
der  Vertheidigung  seitens  der  Territorialmacht  und  der  Vereinigten  Staaten,
der  Canal  für  alle  Kriegsschiffe  der  Belligerenten  ohne  Unterschied
  gesperrt  sein.  uh)

Für  die  Englische  Regierung  war  es  nicht  schwer  nachzuweisen,  daß
die  von  dem  Washingtoner  Cabinet  in  dieser  Deduction  vorgebrachten
Grundsätze  im  Völkerrecht  bisher  unerhört  waren.  Vor  allem  sei  kaum
anzunehmen,  daß  irgend  ein  Südamerikanischer  Staat,  durch  dessen  Gebiet
der  Canal  geführt  würde,  dem  Vorschlage  zustimmen  werde,  daß  eine
fremde  Macht  auf  seinem  Territorium  eine  jeden  Tag  sich  vergrößernde
Kette  von  Befestigungen  anlege  und  mit  Truppen  besetze,  um  Acte  der
Feindseligkeit  zu  hindern,  selbst  wenn  diese  auswärtige  Macht  benachbart
und  auf  dem  gleichen  Continent  gelegen  ist;  wenn  die  Vereinigten