398  Das  Stromgebietsrecht  und  die  internationale  Flußschifffahrt.

Staaten  darauf  bestehen,  diese  künftige  Verbindung  zweier  Oceane  als
„Theil  der  Linie  seiner  Küsten“  zu  betrachten,  wie  können  dann  die
zwischen  dieser  Wasserstraße  und  der  Nordamerikanischen  Union  gelegenen
Staaten  ihre  Unabhängigkeit  so  wie  bisher  behaupten?  Die  durch  den
Clayton-Bulwer-Vertrag  entstandenen  Schwierigkeiten  betrafen  nie  die
Neutralisirung  des  Canals,  da  man  beiderseits  diese  durch  die
fragliche  Acte,  die  sich  auf  alle  interoceanischen  Verbindungswege
  auf  dem  Isthmus  erstreckt,  als  gesichert  ansah.

Art.  1  des  Clayton-Bulwer-Vertrages  beziehe  sich  in  der  That  auf
die  damals  ins  Auge  gefaßten  Routen  mittelst  des  San  Juanflusses  und
des  Nicaragua=  oder  Managuasees  oder  auch  beider;  aber  Art.  8  ent.
hält  das  allgemeine  Princip,  daß  alle  anderen  zum  Verkehr  benutzbaren
Communicationen,  —  also  die  nicht  in  Art.  1  erwähnten  —  Eisenbahnen
  oder  Canäle  zur  Verbindung  des  Atlantischen  Oceans  quer  durch
den  Isthmus  zwischen  Nord=  und  Südamerika  dem  allgemeinen  Besten
der  Menschheit  entsprechend  behandelt  werden  sollten.  Diese  Verkehrswege
  bleiben  unter  der  Hoheit  jener  Staaten,  welche  sie  durchschneiden,
  sie  sind  neutral  und  für  alle  Nationen  zugänglich  und
demzufolge  darf,  abgesehen  von  jenen  Staaten,  keine  Macht  Befestigungen
errichten  oder  forterhalten,  welche  die  in  Frage  stehenden  Verkehrswege
beherrschen  und  derselben  einen  unberechtigten  Einfluß  gewähren  würden.
Kein  Land,  sei  es  auch  noch  so  groß,  habe  das  Recht,  ein  Territorium
außerhalb  seiner  Grenzen  zu  befestigen.  Demnach  bestehe  kein  Grund,  den
Clayton-Bulwer-Vertrag  zu  beseitigen  oder  zu  ändern  und  es  sei  nur  zu
wünschen,  daß  die  darin  ausgedrückten  unzweifelhaft  richtigen  Grundsätze
praktische  Verwirklichung  finden  und  jener  Theil  des  Vertrages  ausgeführt
werde,  wonach  die  Contrahenten  alle  befreundeten  Staaten
zum  Abschlusse  gleicher  Vereinbarungen  einladen  sollten.  Die
Erstreckung  einer  solchen  Einladung  auf  alle  Seemächte  behufs  Antheilnahme
  am  Abschluß  einer  Convention  auf  den  Grundsätzen  von  1850,
wonach  alle  gleiche  Rechte  und  gleiche  Pflichten  hätten,  würde
die  erhobenen  Bedenken  beseitigen.  Da  die  Controle  unmöglich  Sache
eines  einzigen  Staates  sein  könne,  andererseits  die  Benutzung  des  Canals
allen  ohne  Beschränkung  zustehen  müsse,  so  sei  ein  gemeinsames
  Vorgehen  aller  Seemächte  ebenso  natürlich  als  berechtigt.17)

Die  in  den  Vereinigten  Staaten  nach  diesen  Verhandlungen  mit
England  aufgetretene  Agitation  zu  Gunsten  eines  anderen  als  des  Panamacanals,
  hatte  keinen  Erfolg;us)  die  öffentliche  Meinung  war  dort  übrigens
von  Anfang  an  auf  Lesseps  Seite  und  die  ungeheuren  Vortheile,  welche
mit  der  Vollendung  des  Panamacanals  für  die  Vereinigten  Staaten  verbunden
  sind,  fanden  ihre  volle  Würdigung.10

Die  Arbeiten  nahmen  unterdessen  ohne  ernstliches  Hinderniß,  abgesehen
  von  der  feindlichen  Stellung  der  Unionsregierung,  ihren
Fortgang.

Am  4.  März  1885  trat  an  die  Stelle  Arthurs,  Grover  Cleveland