Die  internationalen  Canaͤle.  403

Streitigketten,  sowie  eine  vollständige  Widerlegung  der  Ausführungen  des  Cabinets
von  Washington  gibt.

Interessant  ist  ein  Vergleich  der  citirten  Ansicht  des  Generals  Cass,
Amerikanischen  Staatssecretärs  während  dieser  Streitigkeiten,  mit  der  seiner  Nachfolger
  Blaine  und  Frelinghuysen.  In  einem  Briefe  an  Lord  Napier
vom  8.  Nov.  1858  sagt  General  Cafs:

„Obwohl  dieser  Vertrag  sich  ausdrücklich  nur  auf  die  Erbauung  eines
maritimen  Canals,  um  mit  Hülfe  des  Rio  San  Juan  und  des  Niearagnaund
  Managuasees  den  Atlantischen  und  Stillen  Ocean  zu  verbinden,  bezieht,
stellt  er  gleichwohl  einen  allgemeinen  Grundsatz  auch  für  die  übrigen  zur
Ueberschreitung  des  Isthmus  bestimmten  Verkehrswege  auf  und  enthält
die  specielle  Bestimmung,  daß  jede  Anordnung  dieses  Grundsatzes  vollkommen
  in  das  freie  Ermessen  gestellt  sein  müsse.  Dieser  Grundsatz  war,
daß  alle  interoceanischen  Straßen  unter  der  Gebietshoheit  jener  Staaten,
welche  sie  durchziehen,  verbleiben  und  für  immer  neutral  und  allen
Nationen  zur  Benutzung  offen  sein  sollten.  —  Um  zu  verhüten,
daß  irgend  eine  andere  Macht  außer  diesen  Staaten  ungebührlicher  Weise
sich  eine  Controle  oder  einen  Einfluß  auf  diesen  interoceanischen  Verkehr
anmaße,  kam  man  überein,  daß  keine  Nation  Befestigungen,  welche  die
erwähnten  Bauten  oder  ihre  Umgebung  beherrschten,  anlegen  oder  forterhalten
  dürfe,  daß  es  ferner  untersagt  sein  solle,  am  Nicaragua,  Costa
Rica,  der  Moscitoküste  oder  sonst  einem  Theile  Centralamerikas  eine
Occupation,  Befestigung,  Colonisirung  anszuführen  oder  die  Herrschaft
darüber  zu  beanspruchen  oder  zu  üben  ..  ..“

[Ueber  den  San  Juan  Grenzstreit  vgl.  Mannel  M.  de  Peralte,  El  Rio
de  San  Juan  de  Nicaragua,  derechos  de  sus  riberefot  las  Repüblicas  de
Costa  Rica  y  Nicaragua.  Madrid-Paris  1882.)

In  einem  Briefe  an  Mr.  Lamar  vom  25.  Juli  1858  sagt  General  Cass
noch,  daß  diese  großen  Verkehrswege  in  noch  höherem  Grade  alle  Handelsmächte
  interessiren,  und  diese  wohl  zu  einer  gemeinsamen  Garantie  der
freien  Benutzung  derselben  gegenüber  den  Gefahren,  welchen  jene  durch  Angriffe,
  sei  es  innerhalb  oder  außerhalb  des  Gebietes,  welches  sie  durchschneiden,
ausgesetzt  sind,  sich  vereinigen  könnten.

Der  Schutz  und  die  Garantie  für  alle  interoceanischen  Verbindungen  behufs
Sicherung  einer  gleichmäßigen  Behandlung  der  dort  Berkehr  treibenden  Nationen
fand  seinen  Ausdruck  in  den  Verträgen  Englands  und  der  Bereinigten  Staaten
mit  Honduras  und  Nicaragua  (Vertrag  zwischen  England  und  Honduras  vom
27.  August  1856,  mit  Nicaragua  vom  11.  Februar  1860;  Bertrag  der  Bereinigten
Staaten  mit  Honduras  vom  4.  Juli  1864  und  Nicaragna  vom  21.  Juni  1867.
(Siehe  die  Depesche  Earl  Granville's  an  Mr.  West  in  Washington  vom
30.  Dec.  1882  im  Bulletin  du  canal  interoc.  Nr.  90  vom  15.  Mai  1883,  S.  769.)

1))  Jedes  dieser  Projecte  hatte  sein  Bedenkliches.  Nicaragna  seine  Schleusen,
Tehnantepec  seine  schlechten  Häfen,  San  Blas  und  Atrato  seine  Tunnels;  Lesseps
wählte  das  Beste:  den  Durchstich  auf  dem  Meeresniveau.  Um  der  Canalgesellschaft
Conemrenz  zu  bieten,  hat  man  neuerdings  die  Erbauung  des  Canals  von  Nicaragua
und  Tehuantepek  in  Vorschlag  gebracht.  Gegenüber  der  Ausdauer  Lesseps'  und
der  Haltung  Großbritanniens,  welches  die  Interessen  der  Europäischen  Seemächte
wahrte,  hatte  Prüsident  Arthur  vor,  mit  Nicaragua  einen  Vertrag  behufs  Herstellung
  eines  Canals  durch  dessen  Gebiet  seitens  und  auf  ausschließliche
Rechnung  der  Bereinigten  Staaten  zu  schließen.  Dieser  Vertrag,  welcher  auch

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