496  Das  offene  Meer.

da  sie  sich  ganz  natürlich  als  —8  „Folgerrscheinung  ans  dem
publicistischen  Princip  der  Meeresfreiheit  dars

Zweifellos  stand  die  ältere  Sbaalenenr  Geiste  der  Mercantilund
  Prohibitivsysteme  auf  dem  Standpunkte,  welcher  in  der  Errichtung
möglichst  zahlreicher  Hebestellen  von  Abgaben  und  Zöllen  eine  erwünschte
Quelle  staats-  und  völkerrechtlicher  Einkünfte  erblickte.))  Dieselben
befestigten  sich  unter  besonders  günstigen  localen  Umständen  zu  Einrichtungen
  von  unvordenklicher  Dauer,  welche  dem  in  unserem  Jahrhunderte
  aufsteigenden  neuen  Principe  der  möglichsten  Erleichterung  des
Verkehrs  schwerwiegenden  Widerstand  entgegensetzten.  Eines  der  schärfsl.
entwickelten  Gebilde  dieser  Art  war  der  Sundzoll,  der  in  seinen  geschichtlichen
  Anfängen  weit  über  den  Speierer  Vertrag  von  1544  hinausreicht,s)
  gleichwohl  aber  von  jeher  ein  Gegenstand  lebhaften  und  nie
ermüdenden  Widerspruches  der  davon  meist  betroffenen,  benachbarten
Staaten  geblieben  war.

Die  effective  Gegenleistung  Dänemarks  bestand  in  einer  erfolgreichen
Bemühung,  die  Ostsee  gegen  das  Ueberhandnehmen  des  Piratenwesens
zu  schützen  und  den  Seeverkehr  in  derselben  durch  ein  frühzeitig  entwickeltes
  System  von  maritimen  Schutzmaßregeln  möglichst  zu  erleichtern.
Die  beträchtlichen,  von  Dänemark  gebotenen  Aequivalente  konnten  es  aber
nicht  verhindern,  daß  das  Aufsteigen  des  Freihandelsprincipes  und  die
durch  den  Wiener  Congreß  glücklich  vorgenommene  Befreiung  des
Schifffahrtsverkehrs  auf  den  Europäischen  Hauptflüssen  auch  bei  den  zunächst
  betroffenen  Staaten  den  Wunsch  nach  einem  Wegfallen  der
fiscalischen  Zwecken  dienenden  Hindernisse  des  Seeverkehrs  wach  werden
ließen.  Seit  1820  wurden  von  mehreren  Staaten  vergebliche  Versuche
gemacht,  diese  Befreiung  des  allgemeinen  Handelsverkehrs  für  Nordeuropa
zu  bewirken.  Der  lebhafte  literarische  und  politische  Streit  um  diese
Frage  begreift  sich  unschwer,  wenn  man  bedenkt,  daß  seit  dem  Aufschwunge
  des  Maschinenbetriebes  in  England,  seit  der  Vermehrung  der
Bevölkerung  und  der  Gewerbethätigkeit  Rußlands  und  endlich  seit  der
Entwicklung  des  Deutschen  Zollvereins  die  Zahl  der  den  Sund  passirenden
Schiffe  und  der  Werth  ihrer  Ladungen  sich  unendlich  gesteigert  hatten.
Die  aus  dem  Zoll  sich  ergebenden  Einnahmen  bildeten  einen  beträchtlichen
Theil  der  gesammten  Staatseinnahmen  Dänemarks,  andererseits  begründetr
er  namentlich  für  Preußen  eine  empfindliche  Last,  besonders  weil  er  viel
zur  Benachtheiligung  der  östlichen  Häsen  der  Monarchie  gegenüber  von
Hamburg  beitrug.

Nachdem  daher  auch  im  Jahre  1848  die  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  erklärten,  daß  sie  sich  durch  das  von  der  Krone  Dänemarts
geltend  gemachte  Recht,  welches  sie  als  dem  Princip  der  freien  Schifffahrt
zuwiderlaufend  erklärten,  nicht  ferner  gebunden  erachten  würden,  und
auch  andere  Staaten  sich  diesem  Vorgehen  anschlossen,  ist  endũch  die
Befreiung  des  allgemeinen  Seeverkehrs  für  Nordeuropa  geglückt,  die  allen
dabei  betheiligten  Mächten  Ersparung  an  Geldausgaben  und  Zeitgewinn