Systematischer  Ueberblick.  519

fortgeerbten  Regeln  und  technischen  Winke,  denen  sich  nur  in  seltenen
Fällen  ausreichende  staatliche  Normen  an  die  Seite  stellten,  genügten
nicht  mehr,  als  in  Folge  der  Einführung  des  Dampfes  in  die  Schifffahrt
die  Lebhaftigkeit  des  Seeverkehrs  auf  demselben  Seeraum  eine  ganz  ungeahnte
  Steigerung  erfahren  hatte.  Unter  dem  Einflusse  dieser  mächtigen
Umwälzung  wurde  das  Einschreiten  der  Staatsbehörden,  das  Fließen
der  staatlichen  Gesetzesquelle  schon  darum  zum  unabweislichen  Bedürfniß,
weil  jener  rapiden  Steigerung  nicht  nur  eine  hohe  ökonomische  Bedeutung
  innewohnte,  sondern  weil  sie  zugleich  auch  als  die  Grundursache
gelten  mußte  dafür,  daß  sich  der  Betrieb  des  Seeverkehrs  seither  um
ein  Beträchtliches  gefähr  licher  und  beschwerlicher  gestaltete  und  daher
auch  in  höherem  Maße  die  Verwaltungsthätigkeit  der  Staaten  herausforderte.


Wenn  wir  ein  Bild  des  geltenden  Rechtszustandes  gewinnen  wollen,
ohne  in  eine  den  juristischen  Charakter  der  Darstellung  zurückdrängende
Betonung  der  wesentlich  fachtechnischen  Nützlichkeitsmomente  zu  gerathen,
noch  auch  der  Verlockung  zu  verfallen,  in  eine  mechanische  Aufzählung
aller  zur  Zeit  in  Geltung  stehenden  Gesetze  den  Schwerpunkt  der  Untersuchung
  zu  verlegen,  so  erübrigt  uns  nur,  —  aus  dem  Gesammtbilde  der
neuen  staatlichen  Wirksamkeit  und  dem  Systeme  der  mannigfachen  internationalen
  Cooperation  der  Staaten  die  schärfstentwickelten  Rechtsbegriffe
und  Rechtsinstitute  herauszuheben,  um  dadurch  die  vielgestaltigen  Erscheinungen
  des  internationalen  Seeverkehrs  auf  die  typischen  Formen
zurückzuführen,  die  einer  rechtlichen  Ordnung  zugeführt
worden  sind.

Zu  diesem  Zwecke  läßt  sich  der  in  den  meisten  Lehrbüchern  bei
allem  stofflichen  Reichthum  doch  nur  in  geringem  systematischen  Zusammenhange
  gebotene  Gesammtstoff  nach  folgenden  Gesichtspunkten  gruppiren.
Die  rechtliche  Einwirkung  der  Controle  der  einzelnen  oder  verbundenen
Staaten  betrifft  entweder

a)  die  Rechtslage  und  Rechtsverhältnisse  des  Schiffes;  oder

b)  die  Rechtsverhältnisse  der  Schiffsbemannung,  der  berufsmäßig
  seefahrenden  Personen,  insofern  sich  jenc  eben  auf  den
Seemannsberuf  beziehen;  oder  endlich

c)  die  rechtliche  Controle  betrifft  den  ordnungsmäßigen  Verlauf
der  Fahrt,  bezw.  das  Verhältniß  zu  den  Einrichtungen  staatlicher
  oder  mehrstaatlicher  Natur,  welche  den  Verlauf  der  Fahrt
zu  sichern  und  die  derselben  entgegenstehenden  Gefahren  und
Schäden  möglichst  zu  mindern  bestimmt  sind.

Rings  um  jeden  dieser  drei  Begriffe:  Schiff,  Schiffer  und  Fahrt
hat  sich  nun  im  Rahmen  des  modernen  Rechts  eine  reiche  Zahl  von
selbstständigen  Rechtsgedanken  und  Rechtsinstituten  ausgebildet,  deren  ausgeprägteste
  Erscheinungen  die  folgende  Darstellung  in  eine  systematische
Uebersicht  und  innern  Zusammenhang  bringen  soll.